Gesetze in der Türkei
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Verschiedene Rechtsgrundlagen regeln in der Türkei das Recht der Anerkennung von Berufsabschlüssen und der Arbeitserlaubnis.
Das Vertriebsrecht ist in den Artikeln 102 ff. des türkischen Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt.
Das Gesetz über öffentliche Aufträge (Nr. 4734) und das Gesetz betreffend Verträge zur Durchführung öffentlicher Aufträge (Nr. 4735) regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge.
Zwischen der Türkei und Deutschland existiert zwar ein Sozialversicherungsabkommen, Arbeitnehmer sind aber in Deutschland sozialversichert, soweit sie dort ihren Beruf ausüben.
An Grundpfandrechten, sprich Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken, kennt das türkische Recht die Sicherungsmittel der Hypothek und der Schiffshypothek.
Durch das Gesetz Nr. 805 (Sprachengesetz aus dem Jahr 1926) ist die türkische Sprache als Vertragssprache verpflichtend vorgeschrieben.
Das Investitionsrecht in der Türkei regelt das Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen.
Seit dem Jahr 2012 gilt in der Türkei ein grundlegend reformiertes Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 6102).
In der Türkei existiert ein Mindestlohn.