Rechtsverfolgung in Ruanda
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Ruanda.
Rechtsgrundlage des Gesellschaftsrechts in Ruanda ist das Law N° 17/2018 of 13/04/2018 governing companies/Loi régissant les sociétés commerciales.
Ruanda hat ein gemischtes Rechtssystem. Es hatte bis Mitte der 1990er Jahre ein kontinentaleuropäisch geprägtes Rechtssystem und seitdem auf ein Common Law System umgestellt.
Deutsche benötigen für die Einreise nach Ruanda ein Visum. Außerdem muss der Reisepass bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Über den Länderbericht „Recht kompakt Ruanda“ hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.
Rechtliche Grundlage für Investitionen ist das Law N° 06/2015 relating to investment promotion and facilitation/Loi portant promotion et facilitation des investissements.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das ruandische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Ruanda gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ruanda ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.