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Zollbericht Moldau Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Marktzugangsvoraussetzungen

Für den Vertrieb von Waren in Moldau sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Neben Lizenzen gibt es auch eine Reihe von Registrierungsanforderungen.

Von Karin Appel | Bonn

Registrierungspflichten

Einige Waren müssen vor der Einfuhr nach Moldau registriert werden. 

Registrierungspflichtige Waren

Registrierungspflichtige Ware

zuständiges Organ

chemische, biologische Substanzen sowie Erzeugnisse daraus,

radioaktive Erzeugnisse, die mit dem menschlichen Organismus kontaktieren,

neue Lebensmittelerzeugnisse,

Lebensmittelzusatzstoffe, außer solche, die ausschließliche Vitamine und/oder Mineralstoffe enthalten,

chemische Erzeugnisse und Erzeugnisse daraus, die zum ersten Mal als Lebensmittelzusatzstoffe eingeführt werden, Aromastoffe, Fermente

Dienst für die staatliche Gesundheitsaufsicht


Arzneimittel und Medizinprodukte

Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte

 Veterinärarzneimittel

Agentur für Lebensmittelsicherheit

Konformitätsbewertungsverfahren

Moldau harmonisiert sukzessive seine Gesetzgebung im Bereich der Standardisierung mit derjenigen der EU. Im Zuge dessen wurde in Artikel 174 des Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Moldau ein „Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA)“ implementiert. Danach soll der Handel in den festgelegten Sektoren unter denselben Bedingungen erfolgen und die Konformitätsbewertung industrieller Erzeugnisse untereinander anerkannt werden.

Die zu harmonisierenden Bereiche sind in Anhang 4 des Gesetzes über Akkreditierung und Konformitätsbewertung aufgeführt.

Dazu zählen unter anderem folgende Bereiche/Produkte:

  • Baumaterialien;
  • industrielle Maschinen;
  • aktive implantierbare Medizinprodukte;
  • Medizinprodukte zur In-Vitro-Diagnostik;
  • Kühlgeräte;
  • Aufzüge;
  • Medizinische Geräte;
  • Messtechnik.

Daneben gibt es jedoch weitere Regelungsbereiche, in denen ebenfalls eine Harmonisierung erfolgt, wie beispielsweise die Verordnung über Süßwaren sowie die Verordnung über Bier und Getränke auf Bierbasis. Die Konformitätsbewertungsverfahren, die diese Verordnungen vorsehen, sind maßgeblich für die Notwendigkeit eines Konformitätszertifikates oder einer Konformitätserklärung.

Während ein Konformitätszertifikat von einer akkreditierten Einrichtung aufgrund von Prüf- und Testergebnissen ausgestellt wird, wird eine Konformitätserklärung üblicherweise vom Hersteller aufgrund der vorliegenden technischen Dokumentation ausgestellt. Darin erklärt der Hersteller, alle gesetzlichen Anforderungen an sein Produkt eingehalten zu haben. Viele Verordnungen, wie beispielsweise die über industrielle Maschinen und die über In-Vitro-Diagnostika sehen eine Konformitätserklärung vor. Diese wird vom Importeur aufgrund der anerkannten Prüfergebnisse (wenn nötig) und der technischen Dokumentation des Herstellers erstellt. Die technische Dokumentation muss ins Rumänische übersetzt und vom Hersteller unterzeichnet werden.

Die Konformitätserklärung muss bei einem Zertifizierungsorgan registriert werden. Fällt ein Erzeugnis unter die reglementierten Bereiche des Anhangs 4 des Gesetzes über Akkreditierung und Konformitätsbewertung, ist es vom Hersteller mit dem Konformitätszeichen „SM“ zu kennzeichnen. Die für Zertifizierungen der jeweiligen Erzeugnisse zuständigen Gesellschaften sind vom moldauischen nationalen Akkreditierungszentrum (MOLDAC) zugelassen und auf der Seite MOLDAC aufgeführt. Nachgeordnete Behörden wie das Institut für Normung oder die nationale Akkreditierungsstelle Moldau werden vom Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur überwacht.

Für Normen und Standards von Lebensmitteln und Tabakwaren ist das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Sozialschutz zuständig. Es passt insbesondere den nationalen Rechtsrahmen an die internationalen Vorschriften an. Der Import von Lebensmitteln unterliegt unterschiedlichen Zertifizierungsverfahren und ist in Moldau streng geregelt. Importeure, die Lebensmittel einführen, müssen beim Europäischen System für Kontrolle und Begutachtung des Handels (TRACES) registriert sein. Moldau berücksichtigt die Einhaltung der nationalen Lebensmittelhygieneanforderungen an gleichwertige Maßnahmen in der Europäischen Union (EU), dies spiegelt sich in den Anforderungen des moldauischen Gesetzes Nr. 296 vom 21. Dezember 2017.

Außerdem müssen neue Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe bei der National Public Health Agency (ANSP) registriert werden, bevor sie auf den moldauischen Markt gelangen. Dabei muss geprüft werden, ob sie den moldauischen Hygienestandards entsprechen. Lediglich für Lebensmittelzusatzstoffe, die ausschließlich Vitamine und/oder Mineralien enthalten, ist keine Registrierung erforderlich.

Für das Inverkehrbringen von Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und für Futtermittel ist ein spezielles Sicherheitsdokument erforderlich. Dieses soll bestätigen, dass die betreffenden Waren bei ihrer Ankunft kontrolliert wurden und dass ihre Überlassung in die Republik Moldau zulässig ist.

Kennzeichnungsvorschriften

Zu den Konformitätsanforderungen an Erzeugnisse gehört auch deren gesetzeskonforme Markierung und Kennzeichnung. Die Regierungsverordnungen, die die technische Regulierung betreffen, enthalten dazu die spezifischen Regelungen.

Allgemeine Anforderungen an die Markierung/Etikettierung von Erzeugnissen enthält das Gesetz über Verbraucherschutz. Danach hat der Hersteller oder derjenige, der die Verpackung der Produkte vornimmt, vollständige, zutreffende und genaue Informationen zu dem Produkt in Rumänisch oder in Rumänisch und Russisch zu liefern.

Folgende Informationen müssen je nach Produktart enthalten sein:

  • Name des Produkts;
  • Name und Handelsmarke des Herstellers oder Name des Importeurs;
  • Anschrift des Herstellers und/oder des Importeurs;
  • Gewicht oder Volumen;
  • hauptsächliche Qualitätsmerkmale;
  • Bestandteile/Inhaltsstoffe;
  • verwendete Zusätze und Zusatzstoffe;
  • mögliche Risiken/Gefahren;
  • Hinweise zur Nutzung, Zubereitung, Veränderung, Lagerung und sonstige Gegenanzeigen;
  • bei verpackten Lebensmitteln Nährwertangaben;
  • Herkunfts-/Herstellungsland;
  • Garantiedauer, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Herstellungsdatum.

Wenn die oben genannten Regierungsverordnungen zusätzliche oder abweichende Angaben verlangen, gehen diese den allgemeinen Anforderungen vor.

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