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Rechtsmeldung Kenia Steuerrecht

Kenianisches Finanzgesetz 2021

Wie jedes Jahr hat die kenianische Regierung zum 1. Juli 2021 die Steuergesetze geändert. Dadurch ergeben sich Anpassungen unter anderem bei der Definition einer Betriebsstätte.

Von Katrin Grünewald | Bonn

Nach dem neuen Gesetz handelt es sich um eine Betriebsstätte, wenn ein Unternehmen in Kenia eine feste Geschäftseinrichtung (fixed place of business), beispielsweise ein Büro, eine Fabrik, ein Bergwerk oder einen landwirtschaftlichen Betrieb betreibt. Auch eine Baustelle oder ein sonstiges Bauprojekt, das für mehr als 183 Tage betrieben wird, die Dienstleistungserbringung für mindestens 91 Tage oder die Beauftragung eines Handelsvermittlers gelten als Betriebsstätte. Das reine Lagern oder Ausstellen von Waren sowie Geschäftseinrichtungen zum Zweck des Wareneinkaufs oder der Marktrecherche gelten hingegen nicht als Betriebsstätte.

Darüber hinaus sieht das Gesetz folgende Änderungen vor:

  • Unternehmen in einer Special Economic Zone sind von der 1-prozentigen Mindeststeuer befreit.
  • Die kenianische Regierung stellt klar, dass die Steuer auf die Erbringung digitaler Dienstleistungen ausschließlich von ausländischen Unternehmen zu entrichten ist, die eine Dienstleistung über das Internet oder ein elektronisches Netzwerk erbringen.
  • Der Export von Dienstleistungen wurde auf die Liste der von der Mehrwertsteuer befreiten Waren und Dienstleistungen aufgenommen.
  • Der Quellensteuersatz für Dienstleistungen in der Rohstoffindustrie wird von 5,625 auf 10 Prozent erhöht.
  • Der Quellensteuersatz für Geschäftsleitungs- und Ausbildungsvergütungen sowie Beratungshonorare wird von 12,5 auf 10 Prozent gesenkt.

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