Portal 21 Bulgarien
Registrierung
Eine Gesellschaft entsteht gemäß Artikel 67 des bulgarischen Handelsgesetzes (Търговски закон, abgekürzt HGB) mit ihrer Eintragung in das Handelsregister (търговския регистър). Zu beachten ist dabei, dass das Handelsregister nicht mehr wie bisher bei den Gerichten, sondern bei der neu geschaffenen sogenannten Eintragungsagentur beim Justizministerium (Агенция по вписванията, Registry Agency) geführt wird.
Das bulgarische Handelsregister ist zwar prinzipiell unter der Webadresse www.brra.bg auch über das Internet online-recherchierbar. Dabei handelt es sich jedoch um ein kostenpflichtiges Angebot, das zudem derzeit nur auf Bulgarisch zur Verfügung steht.
Germany Trade & Invest (Stand: 31.7.2018)