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Gewährleistungsrecht

Germany Trade & Invest (Stand: 1.11.2020)

Die kaufvertragliche Gewährleistungshaftung des Verkäufers für mangelhafte Produkte nach dem luxemburgischen Zivilgesetzbuch (Code Civil) bestimmt sich danach, ob eine offenkundige Qualitätsabweichung gegenüber vereinbarten Eigenschaften (non-conformité) oder ein verborgener Mangel (vice caché) vorliegt, da die Rechtsfolgen der Sachmängelhaftung nur bei verborgenen Mängeln eingreifen. Diese Unterscheidung gilt im Verbraucherrecht allerdings seit 1999 mit Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkauf) nicht mehr.

Weitere Informationen zum Gewährleistungsrecht erhalten Sie in unserem Recht kompakt Luxemburg.

Auch bei Werkverträgen im Baubereich bestehen spezielle Gewährleistungsregeln in Luxemburg, beispielsweise in den Artikeln 1792 und 2270 des  (Code Civil)die eine zehnjährige Garantiehaftung (garantie décennale) für bestimmte Mängel statuieren.

Darüber hinaus kann es auch hier zu der generellen Nichterfüllungshaftung auf Schadensersatz kommen, die etwa in den Artikeln 1147 und 1362 des luxemburgischen Zivilgesetzbuches (Code Civil) niedergelegt ist.

Germany Trade & Invest (Stand: 1.11.2020)

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