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Australien verschärft Regeln gegen unfaire Handelspraktiken

Ab Juli 2027 gelten in Australien neue Regeln gegen manipulative Geschäftspraktiken, versteckte Kosten und intransparente Abo-Modelle.

Jan Sebisch

Von Jan Sebisch | Bonn

Am 1. Juli 2027 werden in Australien neue gesetzliche Regelungen zum Schutz von Verbrauchern in Kraft treten. Durch den Competition and Consumer Amendment (Unfair Trading Practices) Act 2026 werden das australische Verbraucherschutzgesetz (Australian Consumer Law - ACL) geändert und neue umfassende Verbote von unlauteren Handelspraktiken eingeführt. Ziel der Änderung ist es, Verbraucher besser vor geschäftlichen Praktiken zu schützen, die darauf abzielen, die Entscheidungsfindung von Verbrauchern zu beeinflussen beziehungsweise zu manipulieren.

Im Fokus stehen unter anderem sogenannte Dark Patterns. Hierbei handelt es sich um Verkaufsmethoden, die Verbraucher zum Beispiel durch komplizierte Verkaufsprozesse oder schwer auffindbare Informationen in ihrer Kaufentscheidungsfindung beeinflussen. Um etwaige gesetzliche Verstöße zu vermeiden, sollten in Australien geschäftlich tätige Unternehmen ihre Verkaufsprozesse und Verkaufsmethoden im Lichte der neuen gesetzlichen Regelungen prüfen.

Was künftig als unfair gelten kann

Die neuen Verbote gelten für geschäftliche Vorgänge, die im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an Verbraucher stehen. Künftig sind geschäftlichen Vorgänge unzulässig, wenn sie darauf abzielen Verbraucher zu manipulieren (manipulate the consumer) oder in ihrer Entscheidungsfindung unangemessen beeinflussen (unreasonably distort the environment in which the consumer makes, or is likely to make, a decision) und den Verbrauchern dadurch (wahrscheinlich) ein Nachteil entsteht (causes, or is likely to cause, detriment to the consumer). Zu berücksichtigen ist in diesem Rahmen, dass der Nachteil nicht notwendigerweise finanzieller Natur sein muss.

Dark Patterns im digitalen Umfeld

Besondere relevant sind die neuen gesetzlichen Regelungen für den Onlinehandel beziehungsweise Verkaufsangebote über digitale Plattformen. Unternehmen müssen es zukünftig unterlassen, dass durch ihre Onlineangebote Verbraucher unbemerkt und gegen ihre eigenen Interessen in ihrer Kaufentscheidungsfindung beeinflusst werden.

Als problematisch können sich etwa fehlende Produktauswahlmöglichkeiten, schwer auffindbare Informationen oder unnötig komplizierte Verkaufsabläufe erweisen. Die Grenze zwischen unzulässigem Marketing und einem verbotenen Dark Pattern kann dabei im Einzelfall schwierig zu bestimmen sein. Zum Beispiel kann ein Hinweis auf die begrenzte Verfügbarkeit eines Produktes durchaus zulässig sein, wenn tatsächlich nur noch wenige Produkte vorhanden sind. Wird hingegen eine solche Information nur publik gemacht, um künstlichen Druck auf die Kaufentscheidung eines Verbrauchers auszuwirken, kann dies künftig einen Verstoß gegen die neuen gesetzlichen Regelungen darstellen.

Mehr Transparenz bei Preisen

Eine weitere wichtige gesetzliche Änderung betrifft zusätzliche Transaktionsgebühren. Werden Waren oder Dienstleistungen mit einem Basispreis beworben, müssen etwaige zusätzliche Kosten vor Beginn des weiteren Bestellvorgangs offengelegt werden.

Die neuen Regelungen sollen das sogenannte Drip Pricing bekämpfen. Dabei werden zusätzliche Kosten erst im Laufe des Bestellvorgangs sichtbar, sodass Kunden den tatsächlichen zu zahlenden Gesamtpreis erst später erkennen.

Die zusätzlichen Kosten müssen unmittelbar bei der Darstellung des Basispreises für ein Produkt angeführt werden und gut lesbar sein.

Neue Regeln für Abonnements

Besondere Anforderungen gelten künftig auch für Subscription-Verträge beziehungsweise für Verträge mit wiederkehrenden Zahlungen oder automatischer Verlängerung der Vertragslaufzeit.

Vor dem Vertragsschluss müssen Unternehmen deutlich darauf hinweisen, dass es sich um ein Abonnement handelt. Erforderlich ist in diesem Zusammenhang auch, dass den Verbrauchern hinreichende Informationen über ihre Zahlungsverpflichtungen, die Vertragsdauer, automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und die grundsätzlichen Möglichkeiten zur Beendigung des Vertrages zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechenden Informationen müssen für den Verbraucher verständlich und gut sichtbar dargestellt werden.

Kündigung muss einfacher werden

Weitreichend sind auch die neuen Vorgaben zur Beendigung von Abonnements. Unternehmen müssen eine Kündigungsmöglichkeit anbieten, die leicht auffindbar und unkompliziert ist. Verbraucher dürfen nicht mit unnötigen zusätzlichen Prozessen oder Hindernissen von der Kündigung abgehalten werden.

Ist ein Vertrag online abgeschlossen worden oder bietet das Unternehmen generell den Abschluss von Verträgen online an, muss auch eine Online-Kündigung möglich sein. Ein Unternehmen kann zum Beispiel nicht verlangen, dass ein Kunde persönlich in einer Filiale zur Kündigung eines Vertrages erscheint, wenn der Vertrag ursprünglich online abgeschlossen worden ist.

Es soll verhindert werden, dass Unternehmen den Abschluss eines Vertrages möglichst einfach gestalten, die Kündigung hingegen bewusst kompliziert machen.

Was Unternehmen jetzt tun können

Die neuen gesetzlichen Regelungen bringen erhebliche Compliance-Anforderungen mit sich. In Australien geschäftlich tätig Unternehmen sollten daher nicht bis zum Inkrafttreten im Jahr 2027 warten, sondern ihre Prozesse frühzeitig überprüfen. Sinnvoll ist eine vollständige Analyse des Verkaufsprozess an Verbraucher.

Insbesondere sollten digitale Benutzeroberflächen, Preisangaben und zusätzliche Gebühren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Anbieter von Abonnements sollten sicherstellen, dass ihre Vertragsinformationen den neuen Anforderungen entsprechen.

Grundlegende Informationen zum rechtlichen Rahmen in Australien hält die GTAI-Publikation Recht kompakt Australien bereit.