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Gerichts-/Anwaltsgebühren

Germany Trade & Invest (Stand: 07.01.2019)

Die Gerichtsgebühren (illeték) sind in Ungarn, wie auch in Deutschland, mit Klageeinreichung zahlbar, wobei sie sich nach dem Streitwert der Rechtssache bestimmen. Sie betragen in der Regel 6 % vom Streitwert, mindesten jedoch HUF 15.000, - und höchstens HUF 1.500.000.

Die Rechtsgrundlage für Anwaltsgebühren in Ungarn setzt § 9 des ungarischen Gesetzes Nr. 1998/XI. über Rechtsanwälte (Ügyvédi törvény). Näheres regelt die Verordnung des Justizministers 32/2003 (VIII.22) IM über die Rechtsanwaltskosten.

Nähere Informationen über Verfahrenskosten in Ungarn sind auf den Seiten des Europäischen Justizportales zu finden.  

Germany Trade & Invest (Stand: 07.01.2019)

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