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Recht kompakt | Indien | Produzentenhaftung

Produzentenhaftung in Indien

Bisherige Rechtsgrundlage der Produzentenhaftung war der Consumer Protection Act, 1986, den der Consumer Protection Act, 2019 (CPA 2019) mit Wirkung ab dem 20. Juli 2020 ersetzte.

Von Julia Merle | Bonn

Der Consumer Protection Act (CPA) schützt den Verbraucher sowohl vor fehlerhaften Produkten als auch vor mangelhaften Dienstleistungen.

Ein Großteil der Bestimmungen des neuen Verbraucherschutzgesetzes CPA 2019 ist am 20. Juli 2020 in Kraft getreten, die übrigen finden seit dem 24. Juli 2020 Anwendung.

In der neuen Definition des "Verbrauchers" sind auch Transaktionen auf elektronischem Wege erfasst, Art. 2 Abs. 7 a. E. CPA 2019.

In Kapitel VI, Art. 82 bis 87 CPA 2019 wird nun die Produkthaftung geregelt. Das Gesetz definiert diese als Verantwortlichkeit eines Herstellers oder Verkäufers eines Produktes oder einer Dienstleistung, jeden Schaden eines Verbrauchers, der durch solch ein fehlerhaftes Produkt, das hergestellt oder verkauft wurde, oder durch jede darauf bezogene fehlerhafte Dienstleistung entstanden ist, zu ersetzen, Art. 2 Abs. 34 CPA 2019. Unter den Begriff des Produktverkäufers (Art. 2 Abs. 37 CPA 2019) fallen auch sogenannte "electronic service providers", einschließlich Online-Marktplätze.

Nach Art. 2 Abs. 10 CPA 2019 ist ein Produkt fehlerhaft, wenn beispielsweise eine Unzulänglichkeit im Hinblick auf seine Qualität, Quantität oder Standards, die nach dem Gesetz oder nach vertraglicher Vereinbarung einzuhalten sind, vorliegt. Eine Dienstleistung ist nach Art. 2 Abs. 11 CPA 2019 mangelhaft, wenn ein Fehler, eine Minderleistung oder Unzulänglichkeit im Hinblick auf ihre Qualität oder die Art und Weise ihrer Erbringung vorliegt; dies umfasst insbesondere jede fahrlässige Handlung, die einen Schaden oder eine Verletzung des Verbrauchers verursacht. 

Der CPA 2019 sieht vor, dass eine neue nationale Regulierungsbehörde, die sogenannte "Central Consumer Protection Authority" (CCPA; Kapitel III, Art. 10 ff. CPA 2019), in der Hauptstadtregion Delhi errichtet werden soll. Sie soll für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verletzung von Verbraucherrechten, unlauteren Geschäftspraktiken sowie falscher oder irreführender Werbung, die dem Interesse der Öffentlichkeit und der Verbraucher schaden, zuständig sein und die Rechte der Verbraucher fördern, schützen und durchsetzen. Die CCPA soll umfangreiche Befugnisse haben (Art. 18 CPA 2019). Nach Art. 15 CPA 2019 soll sie über einen für Ermittlungen zuständigen Untersuchungsausschuss (Investigation Wing) unter Leitung des Generaldirektors verfügen. 

Die Errichtung der CCPA in New Delhi erfolgte am 24. Juli 2020 (Notification des Department of Consumer Affairs des für Verbraucherangelegenheiten zuständigen Ministeriums).

Beschwerden können Verbraucher nun auch bei der an ihrem Wohnsitz oder am Sitz ihres Arbeitsplatzes zuständigen "District Consumer Disputes Redressal Commission" (Verbrauchergericht) einlegen (Art. 34 Abs. 2 lit. d CPA 2019). Auch das elektronische Einlegen von Beschwerden (Art. 17, Art. 35 CPA 2019) wird durch das neue Gesetz ermöglicht. Weitere Instanzen sind die "State Commissions" (Art. 42 CPA 2019) und die "National Commission" (Art. 53 CPA 2019) - abhängig vom Wert der Waren oder Dienstleistungen.

Schadensersatzansprüche aus Produkthaftung können vor diesen "Commissions" geltend gemacht werden, Art. 2 Abs. 35 CPA 2019 (product liability actions). Im Falle eines fehlerhaften Produktes sind insbesondere auch Nachbesserung, Nachlieferung oder Rücktritt möglich.

Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Bekanntwerden des Fehlers beziehungsweise Eintritt des Schadens (vgl. Art. 69 CPA 2019).

Daneben stehen dem Verbraucher Ansprüche aus allgemeiner Deliktshaftung zu, die auf dem ordentlichen Rechtsweg durchzusetzen sind.

Hinweis: Gesetze und Regelungen in Bezug auf den Verbraucherschutz sind abrufbar auf der Website des indischen Ministry of Consumer Affairs, Food and Public Distribution.

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