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Rechtsbericht | China | Bürgerliches Recht

Chinesisches Zivilgesetzbuch verabschiedet

Am 28. Mai 2020 hat der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China den Civil Code verabschiedet. Das Inkrafttreten der Kodifikation ist für den 1. Januar 2021 vorgesehen.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 15. Juni 2020 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Juli 2023.


Das Zivilgesetzbuch (中华人民共和国民法典; nachfolgend: ZGB) ist die erste Kodifikation in China überhaupt. Sie befand sich schon seit geraumer Zeit im Entstehungsprozess; es handelte sich bei dem nun verabschiedeten um den mittlerweile fünften Entwurf seit den ersten Versuchen und Überlegungen zur Kodifizierung des Zivilrechts in den 1950er Jahren.

Mit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches am 1. Januar 2021 werden neben dem Allgemeinen Teil des Zivilrechts acht bestehende separate Gesetze aufgehoben (Art. 1260 ZGB): die Allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts aus dem Jahr 1986 (General Principles of Civil Law), das Vertragsgesetz (Contract Law), das Ehegesetz (Marriage Law), das Erbgesetz (Inheritance Law), das Adoptionsgesetz (Adoption Law), das Sicherheitengesetz (Guarantee Law), das Sachenrechtsgesetz (Property Law) und das Deliktshaftungsgesetz (Tort Liability Law). Das chinesische Zivilrecht wurde basierend auf diesen bestehenden Gesetzen in einem Gesetzeswerk zusammengefügt.

Das Zivilgesetzbuch umfasst in sieben Teilen und insgesamt 1260 Artikeln neben dem Allgemeinen Teil das Sachenrecht, das Vertragsrecht und die Persönlichkeitsrechte, außerdem einen Teil zu Ehe und Familie, das Erbrecht sowie schließlich das Deliktsrecht.

Im Vertragsrecht (Teil 3, Art. 463 bis 988 ZGB) werden künftig insbesondere weitere Vertragstypen speziell geregelt, die Bestimmungen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden angepasst und Regelungen zu Verträgen im E-Commerce aufgenommen. Zudem wurde in Art. 533 ZGB die "grundlegende Änderung der objektiven Umstände nach Vertragsschluss", zu der bislang lediglich eine Auslegung des Obersten Volksgerichts (Fa Shi [2009] No. 5) existiert, kodifiziert.

Gemäß Art. 207 ZGB sind künftig Eigentumsrechte des Staates und Privateigentum gleichermaßen gesetzlich geschützt.

Der vierte Teil zu den Persönlichkeitsrechten enthält im 6. Kapitel (Art. 1032 bis 1039 ZGB) Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten.

Bei der Kodifizierung wurde in zwei Schritten vorgegangen, das heißt zunächst wurde der Allgemeinen Teil des Zivilrechts verfasst und danach sollten die weiteren Bücher entstehen. 

Der Allgemeine Teil des Zivilrechts wurde am 15. März 2017 verabschiedet und trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Er enthält Bestimmungen zu natürlichen und juristischen Personen sowie erstmals auch zu Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit (beispielsweise Einzelpersonenunternehmen), daneben insbesondere zu zivilen Rechten, Rechtsgeschäften, Stellvertretung, Haftung, Verjährung sowie der Berechnung von Fristen.

Im August 2018 war der "Besondere Teil" erstmals Gegenstand im Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses. Ende Dezember 2019 wurde er gemeinsam mit dem Allgemeinen Teil in einen Entwurf des Zivilgesetzbuches gegossen und zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit bis Ende Januar 2020 aufgerufen.

Der bislang separate Allgemeine Teil wurde nun in das Gesamtregelwerk integriert.

Zum Thema:

  • Text des Zivilgesetzbuches (《中华人民共和国民法典》) vom 28. Mai 2020 (Chinesisch) (Englisch)
  • Präsidialdekret zur Verkündung des Zivilgesetzbuches vom 28. Mai 2020 (《中华人民共和国主席令(第四十五号)》) (Chinesisch)
  • Allgemeiner Teil des Zivilrechts (General Rules of Civil Law) vom 15. März 2017, in Kraft seit 1. Oktober 2017 (Chinesisch) (Chinesisch/Deutsch)


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