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Rechtsmeldung | Thailand | Onlinerecht

Thailändisches Cybersicherheitsgesetz in Kraft getreten

Ende Mai 2019 ist in Thailand das Cybersicherheitsgesetz (Cybersecurity Act, B.E. 2562 (2019)) mit der Veröffentlichung in der thailändischen "Royal Gazette" in Kraft getreten.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 2. Juli 2015 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Oktober 2022.


Das Gesetz war im Februar 2019 verabschiedet worden. Es betrifft grundsätzlich Unternehmen mit einer Internetpräsenz, insbesondere Social-Media-Unternehmen. Es ergeben sich Verpflichtungen im Falle von sogenannten kritischen Informationsinfrastrukturorganisationen (Critical Information Infrastructure Organizations) und bei Bedrohungen für die Cybersicherheit.

Die Befugnisse und Eingriffsmöglichkeiten der Behörden werden durch das Gesetz erweitert.

"Cybersicherheit" meint alle Maßnahmen, die zur Vorbeugung, Bewältigung oder Milderung von Bedrohungen für die Cybersicherheit aus In- und Ausland ergriffen werden und die die nationale, wirtschaftliche und militärische Sicherheit sowie die öffentliche Ordnung betreffen.

Die Bedrohungen für die Cybersicherheit werden in drei Stufen eingeteilt: unkritische, kritische sowie Krisenfälle. Je nach Einstufung unterscheiden sich die Eingriffsbefugnisse des Staates. Beispielsweise haben Unternehmen unter Umständen Zugang zu Computerdaten im erforderlichen Maße zu gewähren oder die Beschlagnahme des Computers zu dulden. In bestimmten Fällen ist eine gerichtliche Anordnung erforderlich.

Bei Verstößen gegen das Gesetz sind Bußgelder, aber auch Freiheitsstrafen vorgesehen.

In Thailand existiert zudem seit dem Jahr 2007 ein Computerkriminalitätsgesetz (Computer Crime Act (CCA)), das zuletzt im Jahr 2017 geändert wurde.

Zum Thema:

  • Gesetzestext des Cybersicherheitsgesetzes, B.E. 2562 (2019) in der Royal Thai Government Gazette (Thai)


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