Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special Tschechische Republik

Tschechien gibt Steuernachlässe für Investitionen in Forschung und Ausbildung

Ein Standortvorteil Tschechiens ist die Förderung von Investitionsvorhaben aus staatlichen Quellen und EU-Fonds. Während bislang die Schaffung von Arbeitsplätzen im Vordergrund stand, ändern sich angesichts des Personalmangels die Prioritäten. Die Regierung will das Fördersystem umstellen und verstärkt Vorhaben mit höherer Wertschöpfung unterstützen. Ziel ist es, das Lohnniveau und damit den Lebensstandard anzuheben. Besonders förderwürdig sind Technologiezentren und zentrale Dienstleistungszentren.

Aktuell gewährt Tschechien Investitionsanreize in Form von Steuerferien oder direkten Zuschüssen für Projekte. Zudem profitieren Unternehmen von Steuernachlässen, wenn sie in Forschung und Ausbildung von Beschäftigten investieren. Darüber hinaus stellt Brüssel im Rahmen der EU-Struktur- und Investitionsfonds im Förderzeitraum 2014 bis 2020 über 24 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel fließen schwerpunktmäßig in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, in die Armutsbekämpfung, in Forschung und Entwicklung sowie in Umweltschutzmaßnahmen. Zum Investitions- und Steuerrecht informieren wir Sie in der Reihe Recht kompakt Tschechien. Aktuelle Hinweise auf Gesetzesänderungen.

Konkrete Fördermaßnahmen in Tschechien beschreibt der GTAI-Bericht Nationale Investitionsförderung.


Staatliche Förderung von Investitionsvorhaben in Tschechien (Stand September 2017)

 

Mindestinvestition, sonstige Bedingungen

Staatliche Förderung
(in Tschechischen Kronen Kc)

Verarbeitende Industrie 

Investition in der Region I 1)

50 Mio. Kc (davon 25 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 20 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25%

Investition in der Region II 1)

100 Mio. Kc (davon 50 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 20 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre

begünstigte Industriezonen 2)

50 Mio. Kc (davon 25 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 20 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; 300.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz; gegebenenfalls Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre

Strategische Investition

500 Mio. Kc (davon 250 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 500 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; 10% Kostenübernahme für neue Ausrüstungen (maximal 1,5 Mrd. Kc); zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung, Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie gegebenenfalls Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre

Technologiezentren

in allen Kreisen (außer Prag)

10 Mio. Kc (davon 5 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 20 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie gegebenenfalls Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre

Strategische Investition in Technologiezentren

200 Mio. Kc (davon 100 Mio. Kc in neue Ausrüstungen), mindestens 100 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; 10% Kostenübernahme für neue Ausrüstungen (maximal 0,5 Mrd. Kc); zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie gegebenenfalls Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre

Zentren für strategische Dienstleistungen (SSC)

Software-Entwicklung und Datenzentren

Mindestens 20 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie mögliche Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre

Hightech-Reparaturzentren und SSC

Mindestens 70 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie mögliche Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre

Kundenzentren (Callcenter)

Mindestens 500 neue Arbeitsplätze

Ermäßigte Einkommensteuer für zehn Jahre; zusätzlich in Kreisen der Region A 1): 200.000 Kc für jeden neuen Arbeitsplatz und 50% Kostenübernahme für Weiterbildung; Region B 1): 100.000 Kc und 25% und in begünstigten Industriezonen 2): 300.000 Kc sowie mögliche Befreiung von Grund- und Immobiliensteuer für fünf Jahre

Wechselkurs: Tschechische Krone Kc; Kurs am 20.10.17: 1 Euro = 25,72 Kc
1) Region A: 18 Kreise in Nordwestböhmen, Mährisch-Schlesien und Südmähren, deren Arbeitslosenquote um 50 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt; Region B: 15 Kreise in Nordwestböhmen, Mährisch-Schlesien und Südmähren, deren Arbeitslosenquote um 25 bis 50 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt; Region I: alle Kreise der Regionen A und B sowie ausgewählte Kreise, die von der Regierung für besondere Strukturhilfen bestimmt wurden; Region II: alle übrigen Kreise außer Prag; 2) Industriezonen Ostrava-Mosnov, Most-Joseph und Holesov (Bezirk Zlin)
Quellen: CzechInvest; Gesetze


Text: Gerit Schulze

Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.