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Zollbericht Uganda Produktsicherheit, Normen und Standards, Zertifizierung

Normen und technische Vorschriften

Für den Vertrieb von Waren in Uganda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Etliche Produkte unterliegen einer verpflichtenden Konformitätsprüfung vor dem Versand.

Von Andrea Mack

Der EAC-Vertrag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten eine gemeinsame Politik betreiben im Bereich der Normung, Qualitätssicherung, Metrologie und Prüfung von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb der Gemeinschaft produziert und gehandelt werden. Sie sind gemäß dem „Standardisation, Quality Assurance, Metrology and Testing (SQMT) Act“ von 2006 gefordert, innerhalb der EAC nationale Normen zu harmonisieren und Zertifizierungszeichen gegenseitig anzuerkennen.

Auf nationaler Ebene ist die ugandische Normenbehörde Uganda National Bureau of Standards (UNBS) für die Entwicklung, Veröffentlichung und Überwachung von Normen und technischen Vorschriften zuständig. Normenkataloge geben einen Überblick über obligatorische und freiwillig anwendbare Normen, die einzeln kostenpflichtig erhältlich sind.

Konformitätsbewertung vor dem Versand 

Im Rahmen des „Pre-Export Verification of Conformity to Standards (PVoC)“-Programms prüfen von UNBS autorisierte Prüfgesellschaften vor dem Versand, ob Produkte bestehende Normen und technische Vorschriften einhalten und bestätigen dies mit einem Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity - CoC). Ziel des Programms ist, die Einfuhr von minderwertigen und unsicheren Produkten in Uganda zu verhindern.

Laut den „UNBS (Inspection and Clearance of Imports) Regulations, 2018“ unterliegen folgende Warenkategorien einer Konformitätskontrolle im Exportland:

  • Spielzeug, Sportausrüstungen, Musikinstrumente
  • elektrische und elektronische Produkte inklusive Solaranlagen und -systeme
  • Erzeugnisse der Automobilindustrie
  • Chemikalien, Kosmetika, Hygieneartikel
  • mechanische Werkstoffe, Gasgeräte, Baumaterialien
  • Textilien, Leder, Kunststoffe und Gummi
  • Möbel aus Holz und Metall
  • Papier- und Schreibwaren
  • Schutzausrüstungen
  • Lebensmittel und Lebensmittelprodukte
  • Gebrauchtwaren inklusive gebrauchte Kraftfahrzeuge.

Als weitere Produktgruppen sind Küchengeräte und Geschirr sowie Medizinprodukte und –geräte hinzugekommen. Betroffen sind Warensendungen ab einem fob-Wert (free on board) von 2.000 US-Dollar (US$). Beauftragt mit der Konformitätskontrolle (Gebrauchtfahrzeuge ausgenommen) sind aktuell die Prüfgesellschaften Intertek, SGS und TÜV Rheinland.

Mögliche Zertifizierungswege

Das PVoC-Programm sieht vier verschiedene Zertifizierungswege für die Ausstellung eines Konformitätszertifikats vor:

  • Route A für einmalige oder nur gelegentliche Sendungen, ohne Produktregistrierung, mit physischer Inspektion und Prüfung
  • Route B für Händler oder Hersteller mit regelmäßigen Sendungen und Produktregistrierung
  • Route C für häufige Sendungen von lizenzierten Produkten verlässlicher Hersteller oder autorisierter Vertriebspartner
  • Route D für registrierte Sammelladungsspediteure, die Päckchen und verschiedene Waren in kleinen Mengen als Einzelsendung zusammenfassen.

Der Importeur oder Zollagent beantragt die Inspektion über das E-Portal der UNBS. Der Exporteur ist verantwortlich für die Vorlage der geforderten Dokumente und Bescheinigungen wie Pro-forma-Rechnung, Packliste, Testreports und Analysenzertifikate. Er trägt in der Regel die Kosten für die Konformitätsprüfung, die prozentual vom Warenwert berechnet werden, jedoch bei mindestens 235 und höchstens 3.000 US$ je Sendung liegen. Zertifizierungspflichtige Warensendungen ohne gültigen Konformitätsnachweis erhalten keine Freigabe durch den ugandischen Zoll. In diesem Fall führt UNBS eine Prüfung bei Ankunft durch (Destination Inspection). Hierfür fallen Inspektionsgebühren in Höhe von 15 Prozent des cif-Warenwertes für den Importeur an.

Verwendung eines Gütezeichens erforderlich

Die vom PVoC-Programm betroffenen Produkte müssen vor Ankunft mit einem Gütezeichen (Distinktive Mark/Q-Mark) versehen werden, als Garantie für die Übereinstimmung mit den einschlägigen Normen. Eine Genehmigung zur Verwendung des Qualitätszeichens ist bei UNBS zu beantragen.

Vom PVoC-Programm ausgenommene Waren

Warensendungen mit einem fob-Wert bis 2.000 US$ sind zwar vom PVoC-Programm ausgenommen, werden aber von UNBS bei Ankunft überprüft, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Des Weiteren sind folgende Waren von einer Konformitätsprüfung ausgenommen:

  • Waren für Projekte der Regierung
  • Rohstoffe, die für den Herstellungsprozess und nicht für den Verkauf eingeführt werden
  • diplomatische Güter
  • persönliche Gegenstände
  • Waren, die keine obligatorischen Normen unterliegen
  • von UNBS zertifizierte Produkte, einschließlich solcher aus den EAC-Partnerstaaten mit Gütezeichen (product certification mark)
  • Industriemaschinen und Ersatzteile, die nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind
  • klassifizierte militärische und polizeiliche Ausrüstung.

Für die Inspektion von Gebrauchtfahrzeugen, die eine Bescheinigung über ihre Verkehrssicherheit benötigen, sind andere Prüffirmen zuständig. Weitere Informationen können bei der Normenbehörde UNBS abgerufen werden.

Für die Einfuhr von Funk- und Telekommunikationsgeräten ist eine Bauartzulassung bei der nationalen Regulierungsbehörde Uganda Communications Commission zu beantragen.

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