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Zollbericht Kenia Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Neben den allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften.

Von Andrea Mack | Bonn

Gemäß der kenianischen Norm KS 1829:2019 über allgemeine Anforderungen an die Etikettierung von Waren sind folgende Informationen auf Englisch und optional in einer weiteren Sprache wie Swahili auf allen Produkten anzubringen: 

  • Name des Herstellers
  • eingetragene Handelsmarke
  • Markenname
  • Ursprungsland

Etiketten sind an der Ware selbst oder - wenn nicht anders möglich - an der Umverpackung zu befestigen. Die Warenetiketten müssen, entsprechend der jeweiligen Produktnorm, folgende Informationen aufweisen: 

  • Anschrift des Herstellers
  • Name des Produkts
  • Chargennummer
  • Herstellungsdatum und Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verfallsdatum
  • Nettoinhalt
  • Wirkstoffgehalt
  • Liste der Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge
  • Leistungsdaten für Elektrogeräte
  • Größe
  • Ballaststoffgehalt und -anteil
  • Handhabungsanforderungen
  • Lagerbedingungen
  • Vorsichtsmaßnahmen (falls vorhanden)
  • Gebrauchsanweisung.

Für zahlreiche Waren gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften. Betroffen sind unter anderem Lebensmittel, Fleisch, Milchprodukte, Getränke, Säuglingsnahrung, Saatgut, Zement, Arzneimittel, Kosmetik, Elektrogeräte, Spielzeug und Dachbahnen. Lebensmittel müssen bei der Ankunft in Kenia noch 75 Prozent ihrer Haltbarkeitsdauer aufweisen. Für andere Produkte mit begrenzter Haltbarkeit muss die Mindesthaltbarkeitsdauer noch 50 Prozent betragen.

Konformitätspflichtige Fertigwaren, die für den Einzelhandel bestimmt sind, sind aus Gründen des Verbraucherschutzes mit einem Import-Standardkennzeichen (Import Standardization Mark/ISM-Aufkleber) der Normenbehörde KEBS zu versehen. Einige Produkte wie Arzneimittel, Pestizide und Druckerzeugnisse sind davon ausgenommen.

Folgende verbrauchsteuerpflichtige Waren sind mit einem Steuerzeichen der Finanzbehörde KRA zu versehen:

  • nicht-alkoholhaltige und alkoholische Getränke
  • Tabakwaren (auch elektronische Zigaretten)
  • Kosmetik und Schönheitsprodukte

Registrierte und lizenzierte Importeure können die digitalen Steuerzeichen über das Excise Goods Management System (EGMS) beantragen. 

Für Holzverpackungsmaterial wendet Kenia den internationalen Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen ISPM 15 an.

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