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Zollbericht Côte d'Ivoire Kennzeichnungsvorschriften

Kennzeichnungsvorschriften

Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

Von Andrea Mack | Bonn

Lebensmittel

Lebensmittel müssen in französischer Sprache gekennzeichnet sein und folgende Mindestangaben aufweisen: 

  • Art und Name/Handelsname des Produkts

  • Name oder Firmenname des Importeurs

  • Name oder Firmenname und Anschrift des Herstellers

  • Herstellungsdatum

  • Einfrierdatum (bei Tiefkühlprodukten)

  • Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verfallsdatum

  • Zutatenliste, Nettogewicht, genaue Anzahl der Produkteinheiten

  • Anweisungen zur Aufbewahrung und Verwendung.

Die Angaben müssen sichtbar, unverwischbar und deutlich lesbar sein. Vorverpackte Lebensmittel, die umverpackt wurden, müssen ein Etikett tragen, auf dem zusätzlich das Ursprungsland angegeben ist. 

Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Streichholzschachteln

Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 20 Volumenprozent, Tabakwaren und Streichholzschachteln müssen die Aufschrift "Vente en Côte d'Ivoire" (Verkauf in Côte d'Ivoire) tragen.

Elektrische Lampen und Elektrohaushaltsgeräte

Bei der Einfuhr von bestimmten elektrischen Lampen, Klimaanlagen, Kühl- und Gefriergeräten ist seit dem 1. Januar 2022 die Angabe der Energieeffizienz vorgeschrieben. Die Einfuhr dieser Waren in gebrauchtem Zustand ist verboten. Die Vorgaben für eine entsprechende Kennzeichnung enthält der interministerielle Erlass Nr. 140/MPEER/MBPE/MCI vom 27. November 2020.

Weitere produktspezifische Kennzeichnung

Des Weiteren gelten gesonderte Kennzeichnungsvorschriften in französischer Sprache für folgende Waren:

  • Fleisch und Geflügel

  • Molkereiprodukte

  • Frucht- und Gemüsesäfte

  • Konserven

  • Salz

  • Textilien 

  • Arzneimittel 

  • chemische Erzeugnisse (Pestizide mit farbigen Etiketten und Piktogrammen).

Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterialien wie Heu, Stroh und ähnliche pflanzliche Produkte, die mit Schadorganismen behaftet sein können, sollten vermieden werden und dürfen allenfalls unter Vorlage eines amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisses verwendet werden. Für Verpackungsmaterial aus Holz wendet Côte d'Ivoire den internationalen Standard ISPM 15 (frz. NIMP 15) an. Besondere Markierungsvorschriften bestehen nicht, die handelsüblichen Angaben sind ausreichend.

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