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Zollbericht USA Einfuhrverbote und Beschränkungen

Meldevorschriften für Pflanzen und pflanzliche Produkte

Pflanzen und pflanzliche Produkte benötigen eine Einfuhrerklärung mit Angaben zum wissenschaftlichen Namen und Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen.

Von Susanne Scholl | Bonn

Für US-Importeure zahlreicher Pflanzen und aus Pflanzen hergestellter Produkte (zum Beispiel Brennholz, Werkzeuge zum Hauen oder Spalten von Gegenständen, Musikinstrumente wie Klaviere, Skulpturen aus Holz) gilt eine Deklarationspflicht. Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz (Animal and Plant Health Inspection Service - APHIS) verlangt eine Einfuhrerklärung, in der unter anderem der wissenschaftliche Name und das Ursprungsland der Pflanzen oder verarbeiteten Pflanzen erscheinen müssen. Die Vorschrift ist Bestandteil des im Frühsommer 2008 revidierten "Lacey Act" zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren, Fischen und Pflanzen.

US-Importeure benötigen unter Umständen die Hilfe ihrer ausländischen Lieferanten, um die Erklärung ausfertigen zu können. Nützliche Informationen zum Lacey Act hat das Amt für Tier- und Pflanzenschutz veröffentlicht.

Die Einfuhrerklärung ist elektronisch abzugeben. Sie kann in Ausnahmefällen in Papierform abgegeben werden. Das Amt für Tier- und Pflanzenschutz hat alle Produkte mit HS-Positionen veröffentlicht, für die eine Einfuhrerklärung erforderlich ist.

Im Laufe des Jahres 2023 wird Stufe VII der Umsetzung des Lacey Act in Kraft treten. Damit wird die Deklarationspflicht dann auch für Produkte wie Möbel oder Kork, für die bisher keine Einfuhrerklärung verlangt wurde, in Kraft treten. 

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