Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht Mexiko Einfuhrverbote und Beschränkungen

Mexiko will Glyphosat und Genmais schrittweise abschaffen

Die Regierung will die Verwendung von Glyphosat bis 2024 schrittweise abschaffen und die Verwendung von Genmais stark einschränken. Die USA zeigen sich enttäuscht.

Von Susanne Scholl | Bonn

Präsident Andrés Manuel López Obrador hat mit einem Dekret vom 13. Februar 2023 einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Beschaffung, den Verkauf, den Einsatz und die Einfuhr des Pflanzenschutzmittels Glyphosat schrittweise zurückzufahren. Die Regierung will dafür Sorge tragen, dass das Pflanzenschutzmittel bis zum 31. März 2024 durch nachhaltige für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sichere Alternativen ersetzt wird. Ferner will sie den Einsatz von gentechnisch verändertem Mais für den menschlichen Verzehr verbieten. Der Einsatz von Genmais für Futtermittel und industrielle Zwecke soll jedoch unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit des Landes zunächst eingeschränkt möglich bleiben. Mit diesen Maßnahmen sichert Mexiko den Zugang der Bevölkerung zu nahrhaften und hochwertigen Lebensmitteln. Ferner sollen sie zum Schutz der menschlichen Gesundheit, Umwelt und biologischen Vielfalt beitragen.

Mit dem Dekret hat Präsident López Obrador die zuständigen Bundesbehörden angewiesen, den Erwerb, die Verwendung, den Vertrieb, die Förderung und die Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais und Glyphosat oder Agrochemikalien, die Glyphosat enthalten, im Rahmen öffentlicher Programme zu unterbinden. Gleichzeitig setzt er Vorgaben für die Umsetzung einer schrittweisen Abschaffung von Genmais und Glyphosat.

Zuständige Bundesbehörden sind zum Beispiel die Ministerien für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie für Umwelt und natürliche Ressourcen und nachgeordnete Stellen. Der Nationale Rat für Wissenschaft und Technologie (Consejo Nacional de Ciencia y Technología - CONYACT) begleitet den Prozess mit wissenschaftlichen Hintergrundinformationen.  

Bundesbehörden sind bei Glyphosat und Genmais in der Pflicht

Die zuständigen Ministerien sollen unter Berücksichtigung geltender Vorschriften bestehende Genehmigungen für die Einfuhr, die Produktion, den Vertrieb und den Einsatz von Glyphosat widerrufen und keine neuen Genehmigungen mehr erteilen. Stattdessen sind für die menschliche Gesundheit, biokulturelle Vielfalt und Umwelt nachhaltige, sichere Alternativen einzusetzen. Dies können zum Beispiel biologische oder ökologische Produkte beziehungsweise Produkte sein, die frei von toxischen Substanzen sind. Damit sollen die Auswirkungen der schrittweisen Substitution von Glyphosat so gering wie möglich gehalten werden. Gleichzeitig soll die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion Mexikos sichergestellt bleiben.

Der Zeitraum zwischen dem 14. Februar 2023 und dem 31. März 2024 ist dabei als Übergangszeit zu verstehen.

Kein gentechnisch veränderter Mais zum menschlichen Verzehr

Ebenso sind die Ministerien für Finanzen, Landwirtschaft und Umwelt angewiesen worden, bestehende Genehmigungen für gentechnisch verändertes Maissaatgut und Maiskorn für den menschlichen Verzehr zu widerrufen beziehungsweise nicht mehr zu erteilen. Dies kann zum Beispiel Mais für die Herstellung von Teig oder Tortillas sein. Diese Maßnahme soll zur Ernährungssicherheit und -souveränität und zum Schutz von heimischem Mais beitragen. Auch ist so der Schutz von Landwirtschaftssystemen indigener Mayavölker, biokulturellem Reichtum, bäuerlichen Gemeinschaften und der menschlichen Gesundheit gewährleistet. Der CONYACT hat auf seiner Internetseite die Gefahren von gentechnisch verändertem und mit Rückständen von Glyphosat kontaminiertem Mais für die menschliche Gesundheit und die Umwelt aufgezeigt

Mais für Futtermittel bleibt vorerst erlaubt

Der Einsatz von gentechnisch verändertem Mais für Futtermittel und industrielle Zwecke bleibt zunächst weiterhin erlaubt. Bei der Umsetzung von Alternativen spielen Kriterien der Versorgungssicherheit in Übereinstimmung mit der Politik der Selbstversorgung des Landes eine entscheidende Rolle. Das Dekret sieht dabei keine zeitliche Frist oder Übergangszeit vor.  

Die zuständigen Ministerien sollen jedoch in Abstimmung mit dem CONYACT an einer Reform geltender Rechtsvorschriften zum Einsatz von Glyphosat und Genmais arbeiten. Außerdem plant die Regierung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in weiteren Ländern wissenschaftliche Studien über den Verzehr von genetisch verändertem Mais und mögliche Gesundheitsschäden.

USA lehnen Verbot von Genmais ab  

Damit kommt Mexiko einer Forderung der USA entgegen. Mexiko ist der zweitgrößte Exportmarkt der USA für gentechnisch veränderten Mais. Daher sind die USA mit einem Verbot Mexikos für Genmais nicht einverstanden. Die Biden-Administration hält ein Verbot für nicht wissenschaftlich untermauert und hatte von der mexikanischen Regierung verlangt, dies durch wissenschaftliche Nachweise zu rechtfertigen. Die Bestrebungen Mexikos, die Einfuhr von Genmais unter anderem aus den USA zu blockieren, haben sich zu einem Handelskonflikt zwischen den beiden Partnern entwickelt. Dem Dekret des mexikanischen Präsidenten war bereits ein älteres Dekret aus dem Jahr 2020 vorausgegangen. Auf Initiative der US-Regierung hat Präsident López Obrador mit dem aktuellen Dekret vom 13. Februar 2023 zwar einige Maßnahmen angepasst. US-Landwirtschaftsminister Tom Vilsack hat sich dennoch enttäuscht geäußert.

Vor allem verstößt ein Verbot aus Sicht der USA gegen die Vereinbarungen des United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA). Tom Vilsack hatte angekündigt, dass die Biden-Administration die Details des neuen Dekrets sorgfältig prüfen und dafür sorgen werde, dass Mexiko seine Verpflichtungen im Rahmen des USMCA-Abkommens einhalte. Zunächst war die US-Regierung bestrebt, in Konsultationen eine einvernehmliche Lösung mit Mexiko zu finden. Nachdem diese ergebnislos blieben, mehrten sich Stimmen im Kongress für eine formelle Klage gegen Mexiko im Rahmen des USMCA-Streitbeilegungsmechanismus.

Am 17. August 2023 kündigte die US-Handelsbeauftragte an, dass die USA im Rahmen des USMCA ein Streitbeilegungspanel für bestimmte Maßnahmen Mexikos in Bezug auf Genmais einsetzen wollen.

Weitere Informationen:

  • Dekret vom 13. Februar 2023
  • Antrag der USA auf ein Streitbeilegungspanel

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.