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Zoll
Zollbericht Mexiko Voranmeldung von Waren
Wareneinfuhren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten werden elektronisch vorgenommen. Eine Vorabüberprüfung des Warenwertes ist notwendig.
14.02.2020
Von Susanne Scholl
Reedereien müssen analog zur 24-hour-rule in den USA 24 Stunden vor Verladung von Waren nach Mexiko Informationen aus dem Lademanifest und Angaben zu den Waren und der über die Ankunft zu benachrichtigende Person mittels des elektronischen Systems „Sistema Automatizado Aduanero Integral“ (SAAI) an die Zollbehörde übermitteln.
Waren dürfen nur über dafür vorgesehene Verkehrsknotenpunkte mit angeschlossener Zollstelle in das Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet transportiert werden. Die in das Zollgebiet Mexikos verbrachten Waren müssen bei einer Zollstelle gestellt werden. Werden Sie nicht unverzüglich zu einem Zollverfahren angemeldet, so können sie bis zur Zollabfertigung in dafür vorgesehenen Lagern (depositos ante la aduana) verbleiben (Art. 23 Zollgesetz).
Gelagerte Waren müssen im Regelfall innerhalb von zwei Monaten aus dem Lager entnommen und zu einem Zollverfahren angemeldet werden. Für Exportwaren gilt ein Zeitraum von drei Monaten (Art. 29 Zollgesetz). Nach Ablauf dieser Zeiträume gelten die Waren als aufgegeben und gehen in Staatseigentum über.
Die Zollformalitäten werden mittels SAAI und des Internetportals „Ventanilla Digital Mexicana de Comercio Exterior“ oder „Ventanilla Única“ (VU - etwa: einheitlicher Zugang; Einheitsfenster für den Außenhandel) abgewickelt. Importeure müssen sich zur Nutzung des SAAI registrieren.
Seit 2012 ist die Nutzung des VU obligatorisch. An das Portal sind die Zollbehörde und weitere am Außenhandel beteiligte mexikanische Behörden, Zollagenten und Importeure angeschlossen. Das Internetportal dient der Einstellung, Prüfung und Weiterleitung von Einfuhrdokumenten. Überdies können Einfuhrlizenzen und andere Genehmigungen dort eingeholt und die Zahlung von Abgaben vorgenommen werden. Diese elektronische Verfahrensform ermöglicht es den am Außenhandel beteiligten Behörden, schneller auf Informationen zu reagieren. Gleichzeitig vereinfacht das Verfahren den Prozess der Zahlung von Einfuhrabgaben.
Mexikanische Unternehmen brauchen für den Zugang die Registrierung bei der Zollbehörde SAT und die von dieser autorisierte elektronische Signatur.
Mexikanische Importeure müssen alle Rechnungsdaten, die als für den Nachweis des Warenwertes maßgeblich sind, vor Abgabe der Zollanmeldung über das VU an die Zollbehörde übermitteln (comprobante de valor electrónico - COVE).
Nach der Übermittlung der Daten erstellt das System eine COVE-Nummer, die auf der Zollanmeldung vermerkt sein muss. Die den Warenwert verdeutlichenden Unterlagen werden bei der Zollabfertigung nicht mehr in Papierform vorgelegt, sondern auf elektronischem Wege über das VU an den Zollagenten (Manifestación de Valor). Das Verfahren hilft, Zeit und Kosten zu sparen und bietet einen besseren Schutz vor falschen (zu niedrigen) Angaben zum Warenwert.
Als Zollanmeldung dient ein Antragsdokument (pedimento), das der Zollagent elektronisch signiert und mittels des VU an die Zollbehörde abschickt. Die Einstellung weiterer für die Anmeldung der Waren benötigten Dokumente (zum Warenursprung, Einfuhrbeschränkungen) kann auch der Importeur (durch Einscannen und Laden in das VU) als Anhang zum pedimento vornehmen und anschließend an den Zollagenten weiterleiten bzw. freigeben.
Die Zollbeamten prüfen anschließend die Waren anhand der Zollanmeldung und der vorab übermittelten Rechnungsdaten, rufen die dazugehörigen Begleitdokumente auf und vergleichen die Angaben. Sie können dabei im Zweifelsfalle jederzeit die Vorlage von Originalen verlangen. Die Waren werden im Rahmen eines automatischen Auswahlmechanismus (mecanismo de selección automatizado) geprüft (Art. 43 Zollgesetz). Es entscheidet sich anhand eines Zufallsprinzips (semáforo fiscal – rote oder grüne Ampel), ob die Waren beschaut werden (reconocimiento aduanero). Dabei können Muster entnommen werden.
Die SAT bietet Importeuren die Möglichkeit der Zertifizierung „Esquema de Empresas Certificadas“. Unternehmen, die die hierfür geforderten Mindestsicherheitsstandards erfüllen, erhalten Vorteile bei der Zollabfertigung, ähnlich wie bei dem US-Partnerschaftsprogramm C-TPAT. Mit der Zertifizierung können die Unternehmen sich für den Status eines „Operador Económico Autorizado“ (etwa: autorisierter Wirtschaftsbeteiligter, vergleichbar mit dem Authorized Economic Operator - AEO in der EU) für verschiedene Bereiche des Außenhandels qualifizieren. Dieser Status ermöglicht den Unternehmen Vorteile steuerlicher Art und / oder Vereinfachungen beim Abfertigungsverfahren, abhängig vom Status des Unternehmens.
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