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Zollbericht Tadschikistan Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Veterinär- und Phytosanitärkontrolle

Einige Waren dürfen nur mit einem Veterinär- oder Pflanzenschutzzeugnis eingeführt werden. 

Veterinäre Kontrollen

Bei der Einfuhr lebender Tiere oder tierischer Erzeugnisse erfolgt an der Eingangszollstelle eine gesonderte Kontrolle. Bei dieser muss ein Veterinärgesundheitszeugnis vorgelegt werden. 

Neben dem Gesundheitszeugnis muss auch eine Veterinäreinfuhrgenehmigung beantragt werden. Der Antrag wird bei der Abteilung für Veterinär- und Zuchtaufsicht des Ausschusses für Ernährungssicherheit in Tadschikistan gerichtet.

Phytosanitäre Kontrollen

Bei der Einfuhr von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen besteht das Risiko einer Ein- und Verschleppung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen, welche wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen haben können. Daher unterliegen auch Waren aus dieser Kategorie einer gesonderten Zollkontrolle.

Schon vor der Einfuhr muss ein Pflanzengesundheitszeugnis bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Ausfuhrlandes eingeholt werden. In Deutschland ist das Julius-Kühn-Institut für die Ausstellung der Zeugnisse zuständig. Dieses prüft, ob die Waren frei von Schäden durch lebende Insekten, Larven oder Puppen sind. 

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