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Zollbericht Israel Tier- und pflanzengesundheitliche Bestimmungen

Sanitärkontrolle und Veterinärkontrolle

SPS-Kontrollen für Nahrungsmittel liegen in der Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums. Das Landwirtschaftsressort ist beim Import von Tieren und Pflanzen verantwortlich.

Von Wladimir Struminski | Israel

Ein erheblicher Teil der in diesem Rahmen zulassungspflichtigen Waren fällt in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums. Ein wichtiger Bereich sind Lebensmittel tierischen wie auch nicht tierischen Ursprungs. Bei Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs sind die Zulassung und Registrierung der Importeure sowie die Freigabe der importierten Waren durch den Landesdienst für Nahrungsmittel (National Food Services – NFS) unerlässlich. Bei Produkten tierischen Ursprungs ist zudem ein amtliches Veterinärzertifikat erforderlich.

Besonders gesundheitsempfindliche Produkte (sensitive food) wie etwa Säuglingsnahrung benötigen darüber hinaus eine vorab zu erhaltende Sondergenehmigung. Nahrungsergänzungsmittel werden weniger streng reguliert, erfordern aber ebenfalls zugelassene Importeure, eine Einfuhrnotifikation und Prüfungen bei veränderter Rezeptur. Gegebenenfalls muss der Importeur zudem die ordnungsgemäße Kühlung der betroffenen Produkte nachweisen.

Das Landwirtschaftsministerium ist für die Einfuhrkontrollen von Tieren, Pflanzen und Futtermitteln zuständig. Dafür sind Importgenehmigungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich, und es werden Grenzinspektionen durchgeführt.

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