Zollbericht Welt Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)
Chancen durch Freihandelsabkommen
Abbau von Handelshemmnissen, einheitliche Regeln und Erschließung neuer Absatzmärkte: Freihandelsabkommen bieten enorme Chancen.
01.06.2026
Bilateral, multilateral, plurilateral: Die Arten der Abkommen
Freihandelsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die den freien Handel ohne Handelshemmnisse zwischen den Vertragspartnern anstreben. Es werden bilaterale und multilaterale Abkommen unterschieden.
Ein bilaterales Abkommen wird zwischen zwei Staaten geschlossen und ermöglicht so, die Handelsbeziehung zwischen diesen beiden Partnern zu intensivieren und zu regeln (zum Beispiel Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und Japan).
Multilaterale Abkommen sind internationale Übereinkommen, an denen mehr als zwei Staaten beteiligt sind. Sie legen für alle Vertragsparteien gemeinsame Regeln und Verpflichtungen fest.
Eine besondere Form multilateraler Abkommen sind plurilaterale Abkommen. Sie werden zwischen einer begrenzten Zahl von Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) geschlossen, die ein besonderes Interesse am Regelungsgegenstand des jeweiligen Abkommens haben. Nicht alle WTO-Mitglieder sind verpflichtet, plurilaterale Abkommen anzunehmen. Daher sind diese Abkommen nur für die Staaten verbindlich, die ihnen beigetreten sind beziehungsweise sie ratifiziert haben. Aufgrund der Schwierigkeiten, einen Konsens unter allen WTO-Mitgliedern zu erzielen, greift die WTO in den vergangenen Jahren verstärkt auf plurilaterale Abkommen zurück. Das jüngste plurilaterale WTO-Abkommen ist das Abkommen über den elektronischen Handel (E-Commerce Agreement), dessen Verhandlungen 2024 abgeschlossen wurden.
Neben den bilateralen und multilateralen Abkommen gibt es noch einseitige Maßnahmen, wie zum Beispiel Antidumping- und Ausgleichszölle. Zudem stellt das sogenannte allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU ein einseitiges handelspolitisches Instrument dar, welches Entwicklungsländern Zollpräferenzen ermöglicht.
Welche Chancen bieten Freihandelsabkommen?
Sowohl bilaterale als auch multi- und plurilaterale Handelsabkommen erleichtern mit ihren einheitlichen und transparenten Regeln den Marktzugang und eröffnen damit wirtschaftliche Chancen. Jede Vertragspartei baut ihre Zölle auf Ursprungswaren der anderen Partei nach einem Stufenplan ab. Ziel ist ein möglichst fairer Handel zwischen den Vertragspartnern. Dies kann zu einer effizienteren Güterverteilung sowie zu einer Steigerung von Außenhandel und Wohlfahrt beitragen.
Charakteristisch für Freihandelsabkommen ist aus zollrechtlicher Sicht, dass jede Vertragspartei in sogenannten Zollabbaulisten ihre Zölle auf Ursprungswaren der anderen Vertragspartei nach einem festgelegten Stufenplan abbaut. Ausgangspunkt ist der sogenannte Meistbegünstigungszollsatz, der grundsätzlich gegenüber allen ausländischen Produkten erhoben wird. Da der MFN-Zollsatz regelmäßig höher ist als der im Rahmen eines Freihandelsabkommens gewährte Präferenzzollsatz, entsteht für Ursprungswaren der Vertragsparteien ein Wettbewerbsvorteil. Der schrittweise Zollabbau führt zu einer Verringerung der Einfuhrabgaben und kann dadurch den bilateralen Handel fördern.
Ein Abbau solcher protektionistischen Maßnahmen führt zu mehr Wettbewerb zwischen den Ländern, höheren Qualitätsstandards der Produkte und niedrigeren Verkaufspreisen. Dies ermöglicht wiederum die Erschließung neuer Absatzmärkte und unterstützt Unternehmen bei der Etablierung am Markt. Durch den Abbau von Handelshemmnissen verbilligen sich Importgüter, sodass die Nachfrage nach diesen Produkten durchaus steigen kann. Dies führt zugleich zu einer höheren Produktion, die durch zusätzliche Arbeitskräfte gedeckt werden muss. Mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze steigen die Haushaltseinkommen und der Konsum.
Die im Handelsabkommen festgelegten transparenten Regeln vereinfachen und beschleunigen die Zollabwicklung. Sie führen zu weniger Bürokratie und geringeren Kosten. Freihandelsabkommen können zudem Standards und Normen vereinheitlichen. Dies bietet Bürgern und Unternehmen mehr Sicherheit. Einheitliche Standards führen zu weniger Missverständnissen sowie zu mehr Qualitätssicherung, Wiedererkennung und Kostenersparnis.
Freihandelsabkommen sind auch mit Herausforderungen verbunden
Trotz der Vorteile von Freihandelsabkommen dürfen Unternehmen die damit verbundenen Herausforderungen nicht unterschätzen. Jedes Freihandelsabkommen hat eigene Regeln. Diese ähneln sich zwar im Kern, unterscheiden sich in den Details jedoch häufig deutlich. Unternehmen müssen sich daher mit den jeweiligen Abkommen beschäftigen und entsprechendes Know-how aufbauen. Kurz gesagt: Wer sich mit einem Abkommen auskennt, kennt sich noch lange nicht mit anderen Freihandelsabkommen aus.
Hinzu kommen die komplexen Präferenzregeln. Jedes Freihandelsabkommen enthält eigene Ursprungsregeln und schafft damit die Möglichkeit, Präferenzen in Anspruch zu nehmen. Unternehmen müssen diese Regeln kennen und stets prüfen, ob beispielsweise ein Wertschöpfungsanteil oder ein Positionswechsel Anwendung findet.
Des Weiteren schließen Freihandelsabkommen die Staaten aus, die nicht Vertragspartner des jeweiligen Abkommens sind. Demnach haben Handelsabkommen nicht nur eine Integrationsfunktion, sondern ebenso eine Ausschlussfunktion gegenüber den nicht teilnehmenden Staaten.