Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

USA - Schutzmaßnahmen bei Solarmodulen und Solarzellen

Bonn (GTAI) – Präsident Donald Trump hat mit Proklamation 9693 vom 23. Januar 2018 für einen Zeitraum von vier Jahren Schutzzölle auf Solarmodule und – zellen sowie Teile, Batterien und Generatoren verhängt. Die Maßnahme gilt seit dem 7. Februar 2018. Betroffen sind Produkte der Positionen 8541.40.60, 8501.31.80, 8501.61 und 8507.20.80 des US-Zolltarifs aus sämtlichen WTO-Staaten. Ausnahmen gelten für einige WTO-Staaten, denen die USA den Status von Entwicklungsländern einräumen sowie für einige Entwicklungsländer, die keine Mitgliedstaaten der WTO sind.

Die Höhe der Schutzzölle beträgt

- im ersten Jahr 30 %
- im zweiten Jahr 25 %
- im dritten Jahr 20 %
- im vierten Jahr 15 %

Bei Solarzellen sind die ersten 2,5 Gigawatt je Jahr von den Schutzzöllen ausgenommen (tariff-rate quota).

Der Maßnahme war eine Untersuchung der Internationalen Handelskommission (United States International Trade Commission - ITC) vorausgegangen. Die Kommission hatte einen starken Anstieg von Importen der genannten Produkte festgestellt und entschieden, dass eine ernsthafte Bedrohung betroffener US-Hersteller vorliege. Einen entsprechenden Bericht hatte die ITC dem Präsidenten bereits im November 2017 vorgelegt. (BS)

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.