Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht EAWU Einfuhrabgaben

Zölle und Einfuhrabgaben

In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.

Zolltarif

Im Rahmen der Zollunion EAWU wird in Belarus seit dem 1. Januar 2010 ein einheitlicher Zolltarif angewendet. Er ist zum 1. Januar 2017 neu gefasst worden und entspricht damit dem Harmonisierten System 2017 (HS 2017) der Weltzollorganisation. Die im Zolltarif festgesetzten Zollsätze betreffen die Einfuhr von Waren aus Drittländern, mit denen Belarus keine Zollabkommen hat. Diese Drittland-Zollsätze werden auch auf die Einfuhren aus den Ländern der EU erhoben.

Die meisten Zollsätze sind Wertzölle (zum Beispiel 10 Prozent vom Zollwert auf Haushaltswaschmaschinen). Es gibt jedoch auch spezifische Zollsätze (zum Beispiel 0,088 Euro/1 kg auf Äpfel für die Cidreherstellung) oder Mindestzölle, die eine Kombination aus dem Wertzoll und dem spezifischen Zoll darstellen (zum Beispiel 15 Prozent, aber mind. 0,3 Euro/1 kg auf Emmentaler).

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Zollwerts ist der Verkaufspreis, der so genannte Transaktionswert, erhöht um Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung bis zur belarussischen Grenze (Beförderungs-, Versicherung-, Verpackungskosten, Provision und so weiter) entstanden sind. Bei dem Zollwert handelt es sich also in der Regel um den cif-Wert (cost, insurance, freight) der Ware.

Zollabfertigungsgebühren

Sowohl für die Zollabfertigung als auch für andere Maßnahmen der Zollbehörden werden in Belarus Zollabfertigungsgebühren erhoben. Die Zollabfertigungsgebühr richtet sich nach der Warengruppe der eingeführten Waren. Bei der gewerblichen Wareneinfuhr werden für die nachstehenden Warengruppen folgende Gebühren fällig: Für Waren der Warenkapitel 1-26, 30, 31, 41-70 und 72-83 sind 50 Euro Zollabfertigungsgebühr fällig. Für Waren der Kapitel 27-29, 32-40, 71 und 84-97 sind 120 Euro fällig.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den Verbrauchsteuern (bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren) bei der Wareneinfuhr nach Belarus erhoben. Der Regelsteuersatz beträgt 20 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der Ware, erhöht um den zu entrichtenden Zollbetrag sowie gegebenenfalls anfallender Verbrauchsteuern (bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren). Abweichend vom Regelsteuersatz unterliegen einige Lebensmittel und Waren für Kinder bei der Einfuhr einem reduzierten Steuersatz von 10 Prozent.

Von der Einfuhrumsatzsteuer ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Arzneimittel, Medizinprodukte und orthopädische Prothesen sowie Rohstoffe zu deren Herstellung und Güter, die zur Vorbeugung und/oder Rehabilitation von Behinderungen eingesetzt werden.

Dieser Inhalt gehört zu

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.