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Portal 21 Slowakei

Novelliertes Gewerbegesetz auf Englisch

Informationsangebot des Innenministeriums zu Neuerungen im slowakischen Gewerberecht

Eine englischen Übersetzung des slowakischen Gewerbegesetzes (Gesetz Nr. 455/1991 Zb., Zákon o živnostenskom podnikaní-živnostenský zákon), das im Jahre 2010 bereits zwei Mal geändert wurde (durch die Gesetze Nr. 129/2010 Z.z. sowie 136/2010 Z.z.) ist im Internet kostenfrei abrufbar.

Neben der englischsprachigen Übersetzung des novellierten slowakischen Gewerbegesetzes stehen auf der slowakischen Gewerbeausübungs-Infoseite des dortigen Innenministeriums weitere aktuelle Informationen zur Verfügung, die etwa bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Bedeutung sein können, so etwa:

  • Auflistung der Verwaltungsgebühren im slowakischen Gewerberecht (Správne poplatky na úseku živnostenského podnikania)
  • Inhaltliche Vorgaben für handwerkliche Gewerbe in der Slowakei (Obsahové náplne remeselných živností)
  • Verzeichnis der empfohlenen Bezeichnungen und inhaltlichen Vorgaben der freien Gewerbe (Zoznam odporúčaných označení voľných živností a ich obsahové vymedzenie)

Daneben sind an gleicher Stelle ein Link zum slowakischen Gewerberegister (Živnostenský register) sowie die Kontaktangaben zu den acht regionalen Gewerbebehörden (Kontakty na živnostenské úrady) enthalten. Bei letzteren sind jeweils auch die slowakischen einheitlichen Ansprechpartner (Jednotné kontaktné miesto) angesiedelt.

Schließlich enthält die offizielle Informationsseite zur Gewerbeausübung in der Slowakei folgende Inhalte (jeweils auf Slowakisch):

  • Gesetzliche Verfahrensfristen des Verwaltungsverfahrens im slowakischen Gewerberecht (Zákonné lehoty konania)
  • Antragsformulare (Vzory tlačív), für natürliche Personen (FO) und juristische Personen (PO)
  • Sonstige Formblätter (Iné vzory tlačív)

Weitere Informationen zu Neuerungen im slowakischen Dienstleistungsrecht finden Sie auch der Portal 21-Meldung "Slowakei: Dienstleistungsgesetz tritt in Kraft" vom 3.5.2010 entnehmen. Dort finden Sie auch Angaben zur Rechtsgrundlage für die slowakischen einheitlichen Ansprechpartner.

Die einheitlichen Ansprechpartner wurden als Serviceangebot für Unternehmer EU-weit mit der Umsetzung der sogenannten Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eingeführt und sollen nicht zuletzt mithelfen, grenzüberschreitende Dienstleistungen einfacher zu machen. Ein Internetportal der Europäischen Kommission verweist unter der Internetadresse www.eu-go.eu auf die Einheitlichen Ansprechpartner europaweit und beleuchtet die Hintergründe.

Germany Trade & Invest (16.06.2010)

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