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Rechtsmeldung | Singapur | Arbeitsrecht

Änderungen im singapurischen Arbeitsrecht in Kraft getreten

Der Anwendungsbereich eines der wichtigsten Arbeitsgesetze Singapurs, des Employment Act, wurde mit Wirkung zum 1. April 2019 auf alle Arbeitnehmer erweitert.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Die Rechtsmeldung wurde erstmals am 11. April 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im Okotber 2022.


Auch Manager und Angestellte in leitenden Positionen werden nun unabhängig von deren Gehalt erfasst. Vom Anwendungsbereich ausgenommen bleiben allerdings insbesondere Seeleute sowie Hausangestellte. Der Employment Act findet grundsätzlich Anwendung auf lokale und ausländische Arbeitnehmer und regelt arbeitsvertragliche Beziehungen. 

Außerdem können sich Arbeitnehmer nun an die Arbeitsgerichte (Employment Claims Tribunals (ECT)) wenden, um Ansprüche wegen ungerechtfertigter Kündigung geltend zu machen. Bisher war für solche Kündigungsschutzklagen das Arbeitsministerium (der Minister of Manpower) zuständig. 

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