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13.02.2018
EU/Mosambik – Vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens
Bonn (GTAI) – Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Republik Mosambik wird seit dem 4. Februar 2018 vorläufig angewandt.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den SADC-Staaten Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Swasiland und Südafrika wurde im Juni 2016 unterzeichnet. Es wird – mit Ausnahme von Mosambik – bereits seit dem 10. Oktober 2016 vorläufig angewendet (siehe hierzu unsere Meldung vom 13. Juni 2016).
Quelle:
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits; ABl. L 38 vom 10. Februar 2018, S. 1.