Rechtssystem in Japan
Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
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Japan ist eine parlamentarisch-demokratische Monarchie mit einem Zweikammersystem.
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung.
Das japanische Kaufrecht findet seine Rechtsgrundlage in den Regelungen des Zivilgesetzbuches.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz haften der Hersteller, der Importeur und der Quasihersteller.
Es bestehen wenige Vorschriften hinsichtlich E-Commerce, sodass überwiegend generelle zivilrechtliche Vorschriften Anwendung finden.
Für Ausländer bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum oder Immobilien.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan gesetzlich umfassend geregelt.
Rechtsgrundlage des japanischen Devisen- und Kapitalverkehrsrechts ist das Foreign Exchange and Foreign Trade Law.
Bei Gerichtsverfahren in Japan herrscht kein Anwaltszwang.
Die Anerkennungsvoraussetzungen für ausländische Gerichtsurteile ähneln denen des deutschen Rechts.