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UN-Kaufrecht in Japan
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung.
06.08.2021
Von Delia Leitner, Julia Merle, Frauke Schmitz-Bauerdick
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung, es sei denn, dies wurde vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen. In der Praxis kam das Abkommen bereits in der Vergangenheit kraft Parteivereinbarung regelmäßig zur Anwendung.