Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Das Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ist ausgehandelt. GTAI erklärt die relevantesten Regelungen.
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Das Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ist ausgehandelt. GTAI erklärt die relevantesten Regelungen.
Seit dem 21. Mai 2021 stuft das Robert-Koch-Institut (RKI) das Vereinigte Königreich wieder als Gebiet mit Virusmutationen ein.
Bereits seit diesem Jahr gelten Brexit-bedingte Änderungen. Eine grundlegende Reform im Vergaberecht steht allerdings noch bevor, der erste Gesetzentwurf wird noch 2021 erwartet.
Die Branche hat das Corona-Tief überwunden, die Auftragslage ist exzellent. Sorge bereiten aber hausgemachte Probleme: die Zertifizierung von Baustoffen und der Fachkräftemangel.
Die Bauwirtschaft produziert bereits wieder über Vorkrisenniveau. Trotz exzellenter Auftragslage kämpft die Branche aber mit angebotsseitigen Problemen. Ein Grund ist der Brexit.
Geschäftsreisen nach England werden wieder unkompliziert möglich. Auch für geimpfte Einreisende aus der Europäischen Union (EU) fällt die Quarantäne größtenteils weg.
Der britische Außenhandel mit Deutschland und der Europäischen Union (EU) hat das Coronatief zwar hinter sich gelassen, die EU-Zollgrenze verhindert jedoch einen echten Höhenflug.
Die existierenden regulatorischen Verpflichtungen bleiben bestehen. Zusätzlich wird insbesondere die Einreise zur Erbringung von Dienstleistungen vor Ort erheblich erschwert.
Während der Coronaeffekt weiter schwindet und sich auch der Dienstleistungssektor erholt, kämpfen immer mehr Unternehmen mit Lieferengpässen. (Stand: 7. September 2021)
Der britische Markt für Medizintechnik bleibt dank guter Wachstumsprognosen auch für deutsche Hersteller interessant. Der Brexit sorgt hingegen für einen erschwerten Marktzugang.