Steuerrecht in Kolumbien
Zwischen Deutschland und Kolumbien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Zwischen Deutschland und Kolumbien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Ausländische Investitionen sind grundsätzlich in allen Sektoren möglich.
Ausländer können in Kolumbien Immobilien ohne Einschränkungen erwerben.
Als Vollstreckungstitel dienen neben inländischen Urteilen auch Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Schiedsgerichte.
Als Mitglied des Andenpaktes (Pacto Andino) unterliegt Kolumbien den Bestimmungen zum gewerblichen Rechtsschutz dieser Vereinigung.
Eine Haftung kann sich grundsätzlich für Hersteller, Händler und Lieferanten ergeben.
Das kolumbianische Recht kennt verschiedene Sicherungsmittel, auch den Eigentumsvorbehalt.
Das kolumbianische Aufenthaltsrecht kennt grundsätzlich drei Visumskategorien.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ist für Kolumbien am 1. August 2002 in Kraft getreten.
Der Länderbericht Recht kompakt Kolumbien bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.