Einführung in das GPA
Die Welthandelsorganisation widmet dem Bereich Vergabe ein eigenes Abkommen: das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Derzeit gehören dem Abkommen 22 Parteien an.
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Die Welthandelsorganisation widmet dem Bereich Vergabe ein eigenes Abkommen: das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Derzeit gehören dem Abkommen 22 Parteien an.
Das Beschaffungsübereinkommen GPA legt fest, welche öffentlichen Aufträge auszuschreiben sind. Die darin enthaltenen Regelungen sind eng mit dem europäischen Recht verzahnt.
Das GPA kennt verschiedene Arten von Vergabeverfahren: offene und beschränkte Ausschreibungen sowie freihändige Vergaben. Sie entsprechen im Grundsatz den unionsrechtlichen Vergabearten.
Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) soll offene, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten.