Welt: Coronavirus und die Haftungsbefreiung nach Art. 79 UN-Kaufrecht
Auf viele grenzüberschreitende Kaufverträge findet das UN-Kaufrecht Anwendung. Dieser Artikel behandelt die Haftungsentlastung nach Artikel 79 UN-Kaufrecht.
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Auf viele grenzüberschreitende Kaufverträge findet das UN-Kaufrecht Anwendung. Dieser Artikel behandelt die Haftungsentlastung nach Artikel 79 UN-Kaufrecht.
Verträge in den USA können eine Klausel enthalten, die eine Nichterfüllung des Vertrages durch eine Vertragspartei beim Vorliegen von höherer Gewalt (Force Majeure) rechtfertigt.
Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
Bonn (gtai) - Grenzüberschreitende Kaufverträge rufen schnell die Frage hervor, welches nationale Recht auf diesen Vertrag anwendbar ist und führen häufig dazu, dass die Parteien die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts vereinbaren. Oft ist jedoch nicht bekannt, dass es bereits ein Regelwerk gibt, das eigens für die rechtliche Behandlung internationaler Kaufverträge entwickelt wurde, nämlich das UN-Kaufrecht.