Arbeitsrecht in Polen
Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht.
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Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht.
Bürger aus den EU/EWR-Mitgliedstaaten und aus der Schweiz benötigen bei der Einreise nach Polen weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthaltes ist immer an eine "A1"-Bescheinigung zu denken.
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Das Trade and Cooperation Agreement vom 24. Dezember 2020 enthält wichtige Regelungen zum Thema Entsendung und Sozialversicherung. Vieles bleibt zunächst so, wie es ist.