Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Rechtsgrundlage ist das kongolesische Zollgesetz von 2010.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Rechtsgrundlage ist das kongolesische Zollgesetz von 2010.
Vor dem Versand ist eine elektronische Voranmeldung erforderlich. Die Einfuhr von Waren mit einem Wert von mehr als 2.500 US-Dollar ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die diagonale Kumulierung ist ein zusätzlicher Vorteil für den Handel mit Bosnien und Herzegowina. Die CEFTA-Staaten wenden seit 1. Februar 2023 vorübergehende Ursprungsregeln an.
Bosnien und Herzegowina übernimmt EU-Standards schrittweise.
Bosnien und Herzegowina profitiert von Handelsabkommen mit der EU, EFTA, CEFTA, der Türkei und dem Iran.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der folgenden, besonderen Zollverfahren überführt werden.
Zu beachten sind Einfuhrverbote oder entsprechende Beschränkungen. Vor allem landwirtschaftliche Produkte und Kraftfahrzeuge können von Einfuhrbeschränkungen betroffen sein.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Wird die Ware endgültig importiert, dann kommt vor allem das Verfahren "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr" in Betracht.
Bosnien und Herzegowina profitiert von Handelsabkommen mit der EU, EFTA, CEFTA, der Türkei und dem Iran.