Zollbericht Bosnien-Herzegowina Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind Einfuhrverbote oder entsprechende Beschränkungen. Vor allem landwirtschaftliche Produkte und Kraftfahrzeuge können von Einfuhrbeschränkungen betroffen sein.
20.03.2023
Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn
Verboten ist die Einfuhr bestimmter gefährlicher Abfälle und Chemikalien sowie ozonschädigender Substanzen. Gebrauchte Fahrzeuge dürfen nicht eingeführt werden, wenn sie nicht mindestens die Emissionsstufe EURO 5 erreichen.
Für bestimmte landwirtschaftliche Produkte wie lebende Tiere, Zucker, Wein und Fleisch bestehen Einfuhrquoten. Die jeweils verbleibenden Mengen werden täglich auf der UINO-Webseite aktualisiert.
Importgenehmigungen sind zum Beispiel für folgende Waren erforderlich: Arzneimittel, Waffen, Zuchtvieh, Tiere, tierische Erzeugnisse und Saatgut. Für Tiere und bestimmte tierische Erzeugnisse sind bei der Einfuhr unter anderem Veterinärzeugnisse beizulegen. In dieser Liste der bosnischen Zollverwaltung werden die Waren genannt, für die bestimmte Zeugnisse vorzulegen sind. Auch die Waren, die einer phytosanitären Kontrolle oder einer Qualitätskontrolle unterliegen, werden hier aufgeführt.
Die Bestimmungen zur Einfuhr und Durchfuhr von lebenden Tieren, Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Futtermitteln und Veterinärmedizin werden in der Durchführungsrichtlinie aus dem Jahr 2012 zusammengefasst. Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen sind auf der Webseite des bosnisch-herzegowinischen Veterinäramtes zu finden.