Türkei: Vertragsrecht
Das Vertragsrecht in der Türkei regelt das Obligationengesetz (Nr. 6098; tObG). Es ist eine Rezeption des schweizerischen Obligationengesetzbuches.
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Das Vertragsrecht in der Türkei regelt das Obligationengesetz (Nr. 6098; tObG). Es ist eine Rezeption des schweizerischen Obligationengesetzbuches.
Das Vertriebsrecht ist in den Artikeln 102 ff. des türkischen Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt.
Die Sachmängelhaftung des Verkäufers regelt das türkische Obligationengesetzbuch (tObG) in den Artikeln 219 ff.
Die Türkei ist Mitglied in verschiedenen internationalen Organisationen.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: EU-Kommission/Europäische Union
Im Rahmen des IPA III finanziert die Europäische Union die Einzelmaßnahme für die Türkei mit einem Beitrag in Höhe von 210 Millionen Euro.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: EU-Kommission/Europäische Union
Im Rahmen des IPA III finanziert die Europäische Union das Jahresaktionsprogramm 2022 für die Türkei mit einem Beitrag in Höhe von 142,9 Millionen Euro.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: EU-Kommission/Europäische Union
Im Rahmen des IPA III finanziert die Europäische Union die Einzelmaßnahme für die Türkei mit einem Beitrag in Höhe von 115,6 Millionen Euro.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: EU-Kommission/Europäische Union
Im Rahmen des IPA III finanziert die Europäische Union eine Einzelmaßnahme für die Türkei mit einem Beitrag in Höhe von 30 Millionen Euro.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Türkei bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: EU-Kommission/Europäische Union
Im Rahmen des IPA III finanziert die Europäische Union das Jahresaktionsprogramm für die Türkei mit einem Beitrag in Höhe von 134,5 Millionen Euro.