Türkei: Investitionsrecht
Das Investitionsrecht in der Türkei regelt das Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das Investitionsrecht in der Türkei regelt das Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen.
Zwischen der Türkei und Deutschland existiert zwar ein Sozialversicherungsabkommen, Arbeitnehmer sind aber in Deutschland sozialversichert, soweit sie dort ihren Beruf ausüben.
Die GTAI-Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt – Türkei" gibt einen Überblick zu allen relevanten Wirtschaftsindikatoren des Landes.
Die GTAI-Reihe "Recht kompakt" informiert über die Gesetze und das geltende Recht in der Türkei.
Die GTAI-Reihe "Branche kompakt" bietet aktuelle Markttrends, Branchenstruktur und Rahmenbedingungen zur chemischen Industrie in der Türkei.
In der Türkei stützt sich die Produkthaftung auf drei Säulen.
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile regelt das Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privatrecht.
Die wichtigsten Gesetze im türkischen Immobilienrecht sind das Gesetz zum Erwerb an beschränkten dinglichen Rechten an Immobilien (Nr. 4916) sowie das Grundbuchgesetz (Nr. 2644).
An Grundpfandrechten, sprich Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken, kennt das türkische Recht die Sicherungsmittel der Hypothek und der Schiffshypothek.
Der freie Transfer von Gewinnen ist garantiert.