Belarus: Coronavirus und Verträge
Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
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Die Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Erwägung ziehen. Staatliche Maßnahmen können im Einzelfall als Force-Majeure-Umstände anerkannt werden.
Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Betracht ziehen. Force-Majeure-Umstände können im Einzelfall zur Befreiung von Haftung für Nicht- oder Spätleistung führen.
Vertragsparteien sollten eine Vertragsanpassung in Betracht ziehen. Die IHK Armeniens kann Force-Majeure-Zertifikate ausstellen.
Infolge der Corona-Pandemie sehen sich Unternehmen eventuell mit den Herausforderungen einer Insolvenz konfrontiert. Indien trifft dazu bereits Sonderregelungen.
Vertragliche Bestimmungen gehen vor. Das ukrainische Recht regelt Fälle höherer Gewalt. Die IHK der Ukraine kann Force-Majeure-Zertifikate ausstellen.
Das Oberste Gericht Kasachstans hat am 6. Mai 2020 Erläuterungen zu den Auswirkungen des am 15. März 2020 verhängten Notstandes auf Verträge erlassen.
In Kroatien werden viele staatliche Maßnahmen ergriffen, um das Coronavirus einzudämmen. Jeder Bereich ist "infiziert". Auch das Vertragsrecht?
Vertragsparteien sollten eine einvernehmliche Vertragsanpassung in Betracht ziehen. Das usbekische Recht enthält Vorschriften zu Fällen höherer Gewalt.
Bonn (gtai) - Grenzüberschreitende Kaufverträge rufen schnell die Frage hervor, welches nationale Recht auf diesen Vertrag anwendbar ist und führen häufig dazu, dass die Parteien die Anwendung eines bestimmten nationalen Rechts vereinbaren. Oft ist jedoch nicht bekannt, dass es bereits ein Regelwerk gibt, das eigens für die rechtliche Behandlung internationaler Kaufverträge entwickelt wurde, nämlich das UN-Kaufrecht.