Sozialversicherung während einer Entsendung nach Polen
Unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthaltes ist immer an eine "A1"-Bescheinigung zu denken.
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Unabhängig von der Dauer des Auslandsaufenthaltes ist immer an eine "A1"-Bescheinigung zu denken.
Das Trade and Cooperation Agreement vom 24. Dezember 2020 enthält wichtige Regelungen zum Thema Entsendung und Sozialversicherung. Vieles bleibt zunächst so, wie es ist.
Zum 30. Juli 2020 werden insbesondere die Registrierungspflicht für Entsendungen sowie der Schutz von entsandten Arbeitnehmern ausgeweitet.