ECOWAS verschärft Sanktionen gegen Mali
Die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten ECOWAS schließt die Grenzen zum Mitgliedstaat Mali und stoppt Handels- und Finanztransaktionen.
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Die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten ECOWAS schließt die Grenzen zum Mitgliedstaat Mali und stoppt Handels- und Finanztransaktionen.
Bonn (GTAI) – Laut Mitteilung der EU-Kommission unterzeichnete Gambia als 14. von 16 westafrikanischen Staaten das mit der EU abgeschlossene regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Es fehlen weiterhin die Unterschriften von Nigeria und Mauretanien, bevor der Prozess der Ratifizierung des Abkommens in Gang gesetzt werden kann. (AM)
Quelle: Mitteilung der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission vom 9. August 2018
Ghana ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen und gehört der Zollunion der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS an.
Côte d'Ivoire ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das beidseitig Zollpräferenzen gewährt.
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.
Autorin: Andrea Mack (März 2018) Basiswissen Einfuhr gibt deutschen Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen in Senegal. Internationale Handelsabkommen und Einfuhrabgaben Senegal ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA und der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, die 2014 mit der Europäischen Union (EU) ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA)...
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und weitere Abgaben wie die Umsatzsteuer erhoben.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Ghana gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden.