Zollbericht Ghana Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und weitere Abgaben wie die Umsatzsteuer erhoben.
01.03.2023
Von Andrea Mack | Bonn
Zolltarif und Zollwert
Für Warenexporte aus der EU gelten die im Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Ghana vereinbarten Zollvergünstigungen, sofern ein gültiger Präferenznachweis (Ursprungserklärung des Ausführers) vorliegt. Am 1. Juli 2021 hat Ghana mit der schrittweisen und teilweisen Senkung der Zölle auf EU-Produkte begonnen. Bis 2029 sollen die Einfuhrzölle auf 78 Prozent der Zolltariflinien beseitigt werden. Der Liberalisierungszeitplan für die einzelnen Waren ist im elektronischen Zollabfertigungssystem ICUMS unter Final Schedule abrufbar.
Der ghanaische Zolltarif gegenüber Wareneinfuhren aus Drittstaaten, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, basiert auf dem gemeinsamen Außenzolltarif der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS. Dieser basiert wiederum auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) 2022. Ghana hat allerdings das neue HS 2022 noch nicht in nationales Recht umgesetzt und wendet bis dahin das alte Warenverzeichnis von 2017 an.
Der Außenzolltarif der ECOWAS weist fünf Wertzollsätze in Höhe von null bis 35 Prozent auf. Die Zölle fallen in Ghana auch für EU-Produkte ohne gültigen Ursprungsnachweis an.
Warenbeschreibung | Zollsatz |
---|---|
Grundbedarfsgüter | 0% |
Rohmaterialien und Investitionsgüter | 5% |
Vorleistungen und Zwischenprodukte | 10% |
Fertigwaren | 20% |
sensible, für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutende Güter | 35% |
Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis CIF (Cost, Insurance and Freight) der internationalen Lieferbedingungen.
Zollbefreiungen
Einfuhren von Herstellern, die über eine Zulassung der ghanaischen Zollbehörde verfügen, können von tariflichen Zollbegünstigungen oder –befreiungen profitieren. Zu den im Zollkapitel 98 aufgeführten Waren gehören zum Beispiel Rohmaterialien für die Herstellung von landwirtschaftlichen Geräten und Fischereiausrüstung, Pflanzenschutzmitteln, Kondensmilch, pharmazeutischen Erzeugnissen, Kunststoffrohren, Materialien für die Verarbeitung von Holz sowie Vormaterialien für die Herstellung von Textilien, Baustoffen und Fahrrädern.
Von Einfuhrzöllen und der Mehrwertsteuer befreit sind unter anderem Lieferungen an die ghanaische Regierung, diplomatische Vertretungen, Programme zur technischen Unterstützung, Menschen mit Behinderung, religiöse Einrichtungen sowie für Messen und Ausstellungen.
Auch verschiedene Waren können zollfrei eingeführt werden, wie Werbematerial, Bildungsmaterialien, Säuglingsnahrung, Zuwendungen von anerkannten Organisationen mit Genehmigung des Finanzministeriums, bestimmte Stromerzeugungsaggregate, Elektrohaushaltsgeräte, Krankenwagen, Moskitonetze, automatische Datenverarbeitungsmaschinen oder Aluminiumbarren.
Mehrwertsteuer (Value Added Tax – VAT)
Wareneinfuhren in Ghana unterliegen einer Mehrwertsteuer (Einfuhrumsatzsteuer) in Höhe von 15 Prozent. Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer ist der Zollwert der Ware, erhöht um den Zollbetrag und alle sonstigen Einfuhrabgaben, ausgenommen die Mehrwertsteuer selbst. Auf Warenausfuhren wird keine Mehrwertsteuer erhoben, sie unterliegen dem sogenannten Nullsatz.
Von der Mehrwertsteuer befreit sind zum Beispiel bestimmte Vorleistungsprodukte für die Landwirtschaft (Dünger, Pflanzenschutzmittel und Futtermittel), medizinische Ausrüstung sowie Maschinen und Geräte für die Land- und Fischereiwirtschaft, die industrielle Produktion, den Bergbau und den Schienenverkehr.
Verbrauchsteuern (Excise Duties)
Verbrauchsteuern werden auf lokal hergestellte und importierte Getränke, Tabakwaren und Kunststofferzeugnisse erhoben. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr ist der Zollwert der Waren.
HS-Code | Warenbeschreibung | Steuersatz |
---|---|---|
2201, ex 2202 | Wasser, alkoholfreies Bier, Energydrinks | 17,5% |
2203, 2004, 2205, ex 2206, ex 2207, 2008 | alkoholhaltige Getränke | 10% - 47,5% |
2402, ex 2403 | Tabakwaren | 170,65% - 175% |
ex HS-Kapitel 39 und 63 | Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse (Verpackungen) | 10% |
Die Verbrauchsteuern auf Malzgetränke und Starkbiere (ausgenommen einheimisches Bier) richten sich nach dem Prozentsatz der verwendeten lokalen Rohstoffe. Je höher der lokale Anteil, desto niedriger die Verbrauchsteuer. Wird Starkbier beispielsweise zu 50 bis 70 Prozent aus lokalen Rohstoffen hergestellt, sinkt der Verbrauchsteuersatz von regulär 47,5 Prozent auf 32,5 Prozent. Beträgt der Anteil lokaler Rohstoffe mehr als 70 Prozent, werden lediglich 10 Prozent Verbrauchsteuer erhoben.