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Zollbericht Côte d'Ivoire Internationale Handelsabkommen

Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO

Côte d'Ivoire ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das beidseitig Zollpräferenzen gewährt.

Von Andrea Mack | Bonn

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Westafrika - EU

Die westafrikanischen Staaten, die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und die westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA einerseits sowie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben am 30. Juni 2014 ihre Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) betreffend Warenhandel und Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen und den Text des Abkommens mit Ausnahme Nigerias unterzeichnet. Der Wortlaut und die Anhänge des Abkommens sind auf der Webseite der EU abrufbar. 

Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt die EU Einfuhren aus den westafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die westafrikanischen Staaten, in einem Zeitraum von 20 Jahren ihre Zölle auf 75 Prozent der EU-Ursprungswaren schrittweise abzubauen.

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Côte d'Ivoire - EU

Da sich die Unterzeichnung des regionalen WPA verzögerte, ratifizierte Côte d'Ivoire 2016 ein bilaterales Interim-WPA mit der EU, um den zollfreien Zugang zum EU-Markt aufrechtzuerhalten. Das Abkommen wird seit dem 3. September 2016 vorläufig angewendet. 

Anfangs enthielt es kein Ursprungsprotokoll. Ein Protokoll über die Ursprungsregeln wurde mit Beschluss Nr. 2/2019 des WPA-Ausschusses angenommen. Die in Protokoll 1 festgelegten Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren finden seit 2. Dezember 2019 Anwendung. Mit dem Interim-WPA verpflichtet sich Côte d'Ivoire, die Zölle auf rund 80 Prozent der Einfuhren aus der EU bis 2029 schrittweise zu beseitigen. Die ersten beiden Stufen des Zollabbaus fanden im Dezember 2019 (rückwirkend zum 1. Januar 2019) und im Januar 2021 statt, wobei jeweils mehr als 1.100 EU-Produkte von einer Liberalisierung profitierten. Die dritte Stufe des Zollabbaus startete vertragsgemäß am 1. Januar 2024. Auf bestimmte Waren werden die Zölle nicht abgeschafft, um sensible Industrien zu schützen und Steuereinnahmen aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören Tomaten, Zwiebeln, alkoholische Getränke, Zement, Baumwollgewebe oder Kraftfahrzeuge. 

Informationen zum Interim-WPA und den Zollabbaulisten von Côte d'Ivoire sind auf Webseiten des ivorischen Zolls und der EU-Kommission veröffentlicht. Sobald das regionale WPA zwischen Westafrika und der EU in Kraft tritt, wird es das bestehende Interim-Abkommen mit Côte d'Ivoire ersetzen.

Regionale Wirtschaftsgemeinschaften ECOWAS und UEMOA

Côte d'Ivoire ist Vertragspartei der 1975 in Lagos gegründeten Economic Community of West African States (ECOWAS). Weitere Mitgliedstaaten sind Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo. Hauptziel der ECOWAS ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region zu fördern. Langfristig wird ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt. 

Die Mitgliedstaaten wenden einen gemeinsamen Außenzolltarif (Common External Tariff - CET) gegenüber Wareneinfuhren aus Drittländern an. Innerhalb der ECOWAS ermöglicht das Handelsliberalisierungsregime ETLS (Trade Liberalisation Scheme) einen weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten. Als Präferenznachweis ist ein ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers vorzulegen. Allerdings wenden die Mitgliedsländer das zweistufige Registrierungsverfahren des ETLS insbesondere für verarbeitete und industrielle Waren nicht durchgängig an, so dass der freie Handel innerhalb der ECOWAS in der Praxis nicht vollständig umgesetzt wird.

Acht überwiegend frankofone Mitgliedstaaten der ECOWAS gründeten 1994 die Union Economique et Monétaire Ouest-Africaine (UEMOA), eine Zollunion mit eigener Währung, dem CFA-Franc. Zur UEMOA gehören neben Côte d'Ivoire Benin, Burkina Faso, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo. 

Afrikanische Freihandelszone AfCFTA

Die Afrikanische Union (AU) brachte im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone (African Continental Free Trade Area) auf den Weg. Mittlerweile haben 54 Staaten Afrikas das Abkommen zur Schaffung der AfCFTA unterzeichnet und 47 ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Côte d'Ivoire. 

Das Abkommen zielt darauf ab, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.      

97 Prozent der bestehenden Warenzölle sollen schrittweise abgebaut werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Importquoten, Produktnormen und Zollbürokratie.

Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen waren, fand kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen Guided Trade Initiative auf. Das Pilotprojekt wird 2024 um weitere Länder und Produkte erweitert. Informationen zu dem Freihandelsabkommen hält das AfCFTA-Sekretariat bereit.

Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

Côte d'Ivoire ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Mit dem Vereinigten Königreich besteht ein WPA, das seit 2021 Anwendung findet. Die USA gewähren Côte d'Ivoire einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Die Liste der AGOA-Produkte umfasst neben Rohstoffen und industriellen Vorprodukten auch verschiedene Textilerzeugnisse und Bekleidung.

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