Mahnverfahren
Das Mahnverfahren wird in Liechtenstein als Schuldentriebverfahren bezeichnet.
Das Schuldentriebverfahren ist in den §§ 577-593 der liechtensteinischen Zivilprozessordnung (Gesetz vom 10. Dezember 1912 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, LiGBl. 1912 Nr.--Nummer 9/1) geregelt.
Das Schuldentriebverfahren zielt ab auf die "...Erlassung des bedingten Zahlungsbefehls....", wie es in § 578 wörtlich heißt. Das Gesuch als Antrag auf Erlass eines liechtensteinischen...