UN-Kaufrecht in Guinea
Guinea ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 23. Januar 1991 beigetreten.
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Guinea ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 am 23. Januar 1991 beigetreten.
Über den Länderbericht „Recht kompakt Guinea“ hinaus finden Sie unter nachfolgenden Links weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten.
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, zum Gerichtssystem sowie zur Schiedsgerichtsbarkeit.
Der Länderbericht Recht kompakt Guinea bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über das guineische Steuerrecht. Zwischen Deutschland und Guinea gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Guinea.
Da Guinea Mitglied der Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika ist, gelten im Bereich des Gesellschaftsrechts die Gesetze der OHADA.
Dieser Überblick informiert unter anderem über das Einkommensteuer-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuerrecht in Dänemark.
Werden Dienstleistungen in Dänemark ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer auch einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Bürger eines EU-Mitgliedstaates sowie solche eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen bei der Einreise weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.