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Recht kompakt | Kuba | Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Kuba

Für Geschäftsreisende, die für einen Kurzaufenthalt nach Kuba reisen, ist ein Business Visum zu beantragen.

Von Jan Sebisch, Corinna Päffgen

Rechtsgrundlagen

Geregelt wird das Aufenthaltsrecht in Kuba im Wesentlichen im Migrationsgesetz "Ley de Migración" (Gesetz Nr. 1.312/1976) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung "Reglamento de la Ley de Migración". Zusätzliche Regelungen finden sich in weiteren Dekreten und Resolutionen sowie im Auslandsinvestitionsgesetz. Zuständige Behörde ist die Einwanderungsbehörde (D.I.E. - Dirección de Inmigración y Extranjería).

Einreise zu touristischen Zwecken

Für eine Einreise zu touristischen Zwecken ist eine Touristenkarte erforderlich, die vor Einreise bei der kubanischen Botschaft oder bei einigen Reiseveranstaltern erworben werden kann. Sie ist für 30 Tage gültig und kann einmalig vor Ort verlängert werden. Geschäftliche Tätigkeiten können mit dem Touristenvisum nicht ausgeübt werden, auch eine Arbeitsaufnahme ist nicht gestattet.

Geschäftsreise

Für Geschäftsreisende, die für einen Kurzaufenthalt nach Kuba reisen, ist ein Business Visum zu beantragen. Zu unterscheiden sind dabei zwei Kategorien, das Visa A-7 und das Visa D-7. Beide Visa berechtigen zu einem Aufenthalt von sieben Tagen. Das Visa A-7 "Explorante de negocios" wird für Geschäftsreisen für Erkundungszwecke erteilt. Das Visa D-7 "Comerciante" berechtigt hingegen zur Aufnahme von Geschäftstätigkeiten, die über reine Erkundungszwecke hinausgehen. 

Techniker, Repräsentanten und Mitarbeiter ausländischer Unternehmen benötigen eine Arbeitserlaubnis, die beim Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung zu beantragen ist. Die Arbeitserlaubnis kann für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Die Arbeitserlaubnis kann bis 45 Tage vor Ablauf des genehmigten Zeitraums verlängert werden (Art. 110 Durchführungsverordnung zum Arbeitsgesetzbuch, Dekret Nr. 326/2014). Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis ist ein Visum für einen temporären Aufenthalt zu beantragen (residente temporal).

Dauerhafter Aufenthalt

In Abhängigkeit von der Dauer der zu verrichtenden Tätigkeit und dauerhafter Aufenthaltsabsicht kann auch ein Visum für einen permanenten Aufenthalt (residente permanente) gestellt werden. Bei einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung ist eine Arbeitserlaubnis nicht erforderlich.

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