Schweden: Arbeitsschutz
Werden Dienstleistungen in Schweden ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer auch einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
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Werden Dienstleistungen in Schweden ausgeführt, so hat der deutsche Dienstleistungserbringer auch einige arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Schweden ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischen Regierungssystem und Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Schweden wird oftmals die Form einer Aktiengesellschaft (aktiebolag) gewählt.
Bürger eines EU-Mitgliedstaates sowie solche eines EWR-Staates oder der Schweiz benötigen bei der Einreise weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung.
Im Folgenden finden sich Informationen zum Recht der Handelsvertreter in Schweden.
Ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz existiert in Schweden nicht. Die entsprechenden Regelungen haben ihre Grundlage in verschiedenen Einzelgesetzen.
Rechtsgrundlage ist das schwedische Produkthaftungsgesetz (Produktansvarslag (lag 1992:18)), das im Grundsatz eine verschuldensunabhängige Herstellerhaftung normiert.
Gängige Sicherungsmittel sind der Eigentumsvorbehalt (lösöreköp) und die Unternehmenshypothek (företagsinteckning/företagshypotek).
Erwähnenswert sind vor allem das verfassungsrechtlich verankerte Öffentlichkeitsprinzip sowie die Institution des Ombudsmannes.
Dieser Überblick informiert über das Einkommensteuer-, Mehrwertsteuer- und Körperschaftsteuerrecht in Schweden.