Einfuhrbeschränkungen
Produkte wie Medikamente, Nahrungsmittel, Kosmetika, Tier- und Pflanzenerzeugnisse können nur bei Erfüllung gesonderter Voraussetzungen importiert werden.
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Produkte wie Medikamente, Nahrungsmittel, Kosmetika, Tier- und Pflanzenerzeugnisse können nur bei Erfüllung gesonderter Voraussetzungen importiert werden.
Sämtliche Einfuhrwaren werden mit der Umsatz- und der Gewinnsteuer belastet. Bestimmte Produkte unterliegen zudem der Verbrauchssteuer.
Argentinien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Außenzolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für bestimmte Waren Antidumpingzölle.
Freizonen gewähren tarifäre Handelserleichterungen. Unternehmen, die sich dort niederlassen, können ihre Waren zollbegünstigt einführen.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr stehen folgende Abfertigungsmöglichkeiten zur Wahl: vorübergehende Verwendung, Zolllager, Versandverfahren und Veredelung.
Einfuhrwaren verbleiben zunächst in Lagern, bevor sie zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt oder in ein anderes Zollverfahren überführt werden.
Wareneinfuhren nach Argentinien können nur Unternehmen mit Sitz in Argentinien vornehmen. Dabei kann die Einbindung von Banken erforderlich sein.
Argentinien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU ein umfassendes Assoziierungsabkommen anstrebt. Diskussionen zu einigen Themen dauern an.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Asiatische Entwicklungsbank (ADB)
Mit einem Zuschuss in Höhe von 1 Million US-Dollar unterstützt die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) technische Hilfe für ein Wirtschaftsförderungsprojekt in der Mongolei.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Weltbankgruppe (IBRD)
Mit einem Darlehen in Höhe von 299,66 Millionen US-Dollar unterstützt die Weltbankgruppe ein Umweltschutzprojekt in Indien.