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E-Invoicing in Subsahara Afrika

Die elektronische Rechnungsstellung entwickelt sich in Subsahara Afrika rasant. Wo stehen die Länder? Was sind die aktuellen Entwicklungen?

Katrin Grünewald

Von Katrin Grünewald | Bonn

Elektronische Rechnungsstellung oder E-Invoicing ist in den Ländern Subsahara Afrikas in den letzten Jahren ein großes Thema. Die Mehrzahl der Länder hat entsprechende Systeme eingeführt oder arbeitet derzeit daran.

Unter E-Invoicing versteht man die Ausstellung, Übermittlung und den Empfang von Rechnungen in einem strukturierten elektronischen, maschinenlesbaren Format. Im Vergleich zum Papierformat ist dies regelmäßig kostengünstiger und effizienter. Während in Europa oft der Digitalisierungsaspekt im Vordergrund steht, sehen viele afrikanische Länder darin vor allem ein Instrument zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und zur Verbesserung der Steuereinnahmen. Daher setzen viele Staaten auf verpflichtende, sehr weitgehende E-Invoicing-Modelle.

Aber wo genau stehen die Länder in Subsahara Afrika? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen bei der E-Rechnung in Subsahara Afrika.

Angola

Seit dem 1. Januar 2026 sind bestimmte Unternehmen in Angola zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet. Dies betrifft große Steuerzahler, staatliche Lieferanten und Steuerpflichtige, die Rechnungen mit einem Wert von mindestens 25 Millionen Kwanza (ca. 23.000 Euro) ausstellen. Hierfür ist eine von der Finanzbehörde (Administração Geral Tributária - AGT) zertifizierte oder validierte Software erforderlich.

Ghana

Ghana führte das E-Invoicing mit dem Finanzgesetz 2018 ein. Nach einer zunächst freiwilligen Einführungsphase ist die elektronische Rechnungsstellung seit 2024 für die meisten Unternehmen verpflichtend. Langfristig soll das System auf alle Steuerzahler ausgeweitet werden. 

Mit dem Finanzgesetz 2025, das seit dem 1. Januar 2026 gilt, wurde die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in das Umsatzsteuersystem integriert. Unternehmen müssen zertifizierte elektronische Steuergeräte (fiscal electronic devices - FEDs) nutzen und ihre Umsatzsteuererklärungen elektronisch einreichen. Die Regierung verfolgt damit das Ziel, transaktionsbasierte digitale Umsatzsteuerkontrollen durchführen zu können. FEDs müssen von der ghanaischen Finanzbehörde (Ghana Revenue Authority - GRA) zertifiziert werden. Die GRA selber bietet das Certified Invoicing System (CIS) an.

Weitere Informationen findet man auf der Webseite der GRA.

Kenia

Kenia gehört in Subsahara Afrika zu den führenden Ländern bei der E-Rechnung: Das elektronische Rechnungssystem electronic Tax Invoice Management System (eTIMS) ist bereits seit dem 1. September 2023 für alle Unternehmen verpflichtend. Das gilt nicht nur für umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, sondern auch für nicht registrierte Unternehmen.

Seit dem 1. Januar 2024 sind eTIMS-konforme Rechnungen Voraussetzung für den steuerlichen Abzug von Geschäftsausgaben. Unternehmen stehen dadurch unter erheblichem Druck, das System zu nutzen.

Seit dem 1. Januar 2026 verwendet die KRA eTIMS-Rechnungen verstärkt zum Abgleich von unternehmerischen Einnahmen und Ausgaben. Korrekte eTIMS-Rechnungen sichern daher die Steuerkonformität und die Möglichkeit, steuerliche Ausgaben geltend zu machen.

Weitere Informationen findet man auf der Webseite der Kenya Revenue Authority (KRA).

Nigeria

In Nigeria trägt das E-Invoicing-System den Namen Merchant-Buyer Solution (MBS). Seit 1. Januar 2025 ist E-Invoicing für alle Unternehmen verpflichtend, die einen Jahresumsatz von mehr als 5 Milliarden Naira (ca. 3,2 Millionen Euro) erwirtschaften. Seit Januar 2026 werden auch Unternehmen eingebunden, die einen Jahresumsatz zwischen 1 Milliarde Naira (ca. 640.000 Euro) und 5 Milliarden Naira erwirtschaften. Verpflichtend soll das System für diese Unternehmen aber erst im ersten Quartal 2027 werden. Alle Unternehmen mit einem Umsatz von unter 1 Milliarde Naira werden ab Anfang 2027 eingebunden mit einer verpflichtenden Implementierung bis Anfang 2028.

Nigeria setzt bei B2B- und B2G(Business-to-Government)-Transaktionen auf eine behördliche Prüfung beziehungsweise Freigabe der Rechnungsdaten, bevor die Rechnung an den Empfänger übermittelt werden kann. Für B2C-Transaktionen hingegen gilt, dass die Rechnung an den Empfänger übermittelt wird und dann innerhalb von 24 Stunden eine Meldung an die Finanzbehörde gemacht werden muss.

Weitere Informationen findet man auf der Webseite des Nigeria Revenue Service (NRS).

Ruanda

Wie Kenia gehört Ruanda zu den Vorreitern des elektronischen Rechnungswesens in Subsahara Afrika: Bereits seit 2013 müssen umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen das E-Invoicing-System Electronic Billing Machines (EBM) nutzen. Seit 2021 gilt dies auch für umsatzsteuerlich nicht registrierte Unternehmen.

Tansania

Das tansanische E-Invoicing-System nennt sich Electronic Fiscal Device Management System (EFDMS). Schon seit 2010 ist das System für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen verpflichtend. Über die Jahre wurde das System weiterentwickelt und im Jahre 2021 begann die Einführung der Echtzeitübermittlung der Transaktionsdaten.

Weitere Länder

Darüber hinaus führen auch kleinere Länder E-Invoicing Systeme ein. So startet in Burkina Faso derzeit ein E-Invoicing-System - zunächst für großer Steuerzahler. Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte sind hiervon ausgenommen. In Gabun sind Unternehmen seit diesem Jahr verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und Käufer, diese einzufordern. Elektronische Rechnungen sind zudem Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. In Kamerun wurden mit dem letzten Finanzgesetz sowohl umsatzsteuerlich registrierte als auch nicht registrierte Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen. Derzeit richtet die Finanzbehörde eine Plattform zur elektronischen Rechnungsstellung ein. 

Gambia hingegen steht noch am Anfang eines E-Rechnung-Systems. Die Regierung hat im Rahmen der letzten Haushaltsrede bekanntgegeben, ein solches System einführen zu wollen. Konkrete Zeitpläne gibt es jedoch noch nicht.

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