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Kasachstan: Direkte und indirekte Steuern

Kasachstan ist ein Niedrigsteuerland. Das Steuergesetzbuch erfährt aber regelmäßige Änderungen. In der Praxis sind daher viele Besonderheiten zu beachten. (Stand: 15.01.2026)

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

Das kasachische Steuerrecht wird seit Jahren umfassend modernisiert und an internationale Standards angepasst. Das neue Steuergesetzbuch (im Folgenden: StrGB) trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Reform verfolgt vor allem das Ziel einer effizienteren Verwaltung, stärkeren Digitalisierung sowie einer gezielten Förderung von Investitionen.

Steuerarten und Steuersätze

Steuern haben sowohl Steuerresidenten als auch Nichtsteuerresidenten zu zahlen, sofern sie Einkünfte in Kasachstan oder aus kasachischen Quellen erzielen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über relevante Steuerarten.

Kasachstan: Steuersätze für das Jahr 2026
SteuerartSteuersatz (in Prozent)
Normalsatz Körperschaftsteuer20 
Branchenspezifische Körperschaftsteuer 

25 für Banken

25 Glückspielunternehmen 

5 Leasing/Bildung/Gesundheit 

3 Landwirtschaft 

Umsatzsteuer 16
Quellensteuer 15
Quellensteuer für Nichtresidenten 5 für Rückversicherungsleistungen
5 für Einkünfte aus dem internationalen Transport
15 für Versicherungsdienstleistungen
15 Einkünfte auf Dividenden; Lizenzgebühren, Vermögenszuwachs
20 in allen anderen Fällen
Steuer auf Reingewinn von Nichtresidenten15 (Doppelbesteuerungsabkommen beachten)
Einkommensteuer (Progressiver Satz)
  • 10 bis 15 für Gebietsansässige;
  • 10 bis 17 für Gebietsfremde 
Quelle: Kasachisches Steuergesetzbuch; Eigenrecherche Germany Trade & Invest

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig sind alle in Kasachstan ausländische Unternehmen, die eine ständige Niederlassung oder Betriebsstätte in Kasachstan unterhalten.

Unternehmen, die Umsätze aus kasachischen Quellen erzielen, ohne dort ansässig zu sein, unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht. Das betrifft insbesondere Einkünfte aus im Inland erbrachten Warenlieferungen, Dienstleistungen und Einkünfte aus Lizenzen und Dividendenerträgen (Kap. 19. Art. 72 ff StrGB).

Dienstleistungserbringung aus dem Ausland

Bestimmte Beratung- und Managementleistungen werden besteuert, selbst wenn diese außerhalb von Kasachstan erbracht werden. Die Leistungen sind in Art. 644 StrGB genannt, darunter:

  • IT-Dienstleistungen,
  • Finanz- und Rechtsberatung,
  • Ingenieurwesen;
  • Marketing,
  • Audit;
  • Lizenzzahlungen.

Die kasachische Gegenseite tritt in diesem Fall als Steueragent (Art. 645 StrGB) auf. Sie prüft, ob eine Steuerpflicht besteht und ob durch die Tätigkeit des ausländischen Unternehmens eine Betriebsstätte begründet wurde. Nimmt das Partnerunternehmen das Vorliegen einer Betriebsstätte an, so kann das ausländische Unternehmen nicht von der Steuer befreit werden.

Nichtansässige Unternehmen und Privatpersonen, die Quellensteuer gezahlt haben, sind berechtigt eine Rückerstattung zu beantragen, wenn sie keine Betriebsstätte im Land unterhalten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein vereinfachtes Verfahren für die Rückerstattung der Quellensteuer: Standardisierte Formulare erleichtern die Beantragung und reduzieren regionale Unterschiede.

Rückerstattung der Quellensteuer

Nichtansässige Unternehmen und Privatpersonen, die Quellensteuer gezahlt haben, sind berechtigt eine Rückerstattung zu beantragen, wenn sie keine Betriebsstätte im Land unterhalten:

  1. Antrag stellen bei der örtlichen Steuerbehörde oder über das e.gov-Portal;
  2. Erforderliche Nachweise wie Zahlungsbelege, Verträge, Ansässigkeitsbescheinigung und Angaben zur Aufenthaltsdauer der Beschäftigten;
  3. Die Entscheidung der Behörde erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen. Die Auszahlung spätestens 30 Arbeitstage nach der Bewilligung;
  4. Die Rückerstattung erfolgt direkt auf das ausländische Konto.

Umsatzsteuer und Registrierung

Seit Januar 2026 beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 16 Prozent. Gemäß Art. 367 des StrGB sind zur Zahlung verpflichtet:

  • Steuerzahler, die in Kasachstan für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind;
  • Steuerzahler, die Waren nach Kasachstan importieren;
  • Ausländische Unternehmen gemäß Abschnitt 25 des StrGB.

Wer muss sich registrieren?

Der Schwellenwert für die umsatzsteuerliche Registrierung wurde von 78,6 Millionen Tenge auf 40 Millionen Tenge (das 10-fache des monatlichen Berechnungsindexes) gesenkt.

Zudem müssen ausländische Unternehmen, die digitale Marktplätze in Kasachstan anbieten sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren. Sie werden gesperrt, wenn sie die Umsatzsteuer hinterziehen oder ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen. Die Registrierungspflichtet richtet sich vor allem an Online-Marktplätze, die in Kasachstan tätig sind und ihre Dienste, Waren oder Arbeiten natürlichen Personen anbieten.

Checkliste: Registrierung als Steuerpflichtiger für ausländische Unternehmen und E-Commerce-Plattformen:

  • Frist: Innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Kasachstan;
  • Dokumente: Notarisiertes Gründungsdokument, Steueranmeldung, ggf. Übersetzungen;
  • Einreichung: Online-Portal "Taxpayer’s Office“ oder persönlich über regionale Steuerbehörden oder Steuerbüros.

Deutsch-Kasachisches Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und Kasachstan besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 26. November 1997. Die DBA-Regelungen haben Vorrang vor nationalem Recht und können abweichende Quellensteuersätze festlegen.

Besteuerung der Einkünfte einer Betriebsstätte

Die Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Kasachstan werden ausschließlich dort besteuert. Eine Betriebsstätte vor Ort kann entstehen durch:

  • Feste Geschäftseinrichtung;
  • Leitungssitz;
  • Dauerhafte Projekttätigkeit und Erbringung von Dienstleistungen;
  • Abhängige Vertreter wie Kommissionäre.

Wenn eine Betriebsstätte begründet wird, dann wird neben der Quellensteuer, auch die Körperschaftsteuer fällig. Außerdem müssen die Betriebsstätte registriert und regelmäßige Steuererklärungen abgeben werden.

Checkliste: Betriebsstätte in Kasachstan

Checkliste: Betriebsstätte in Kasachstan

I. Welche Art der Tätigkeit soll erbracht werden?

  • Dienstleistung, Bau, Montage, Exploration, Beratungs- oder Managementleistung

II. Überschreitet die Tätigkeit 183 Tage innerhalb von 12 Monaten?

  • Achtung bei mehreren Projekten und entsandten Beschäftigten vor Ort. Kasachische Behörden zählen die Dauer der Projekte zusammen.

III. Gibt es/wird eine feste Geschäftseinrichtung vor Ort benötigt?

  • Festes Managementbüro, Werk, Lager, Sitz der Herstellung, Lieferung oder Verpackung; Leitungsbüro

IV. Wie sind die Verträge gestaltet?

  • Klare Definitionen für die Erbringung von Leistungen als remote oder nur kurzfristig vor Ort, auch bezüglich des Einsatzes von Gerätschaften.
  • Beschäftigte dürfen keine Verträge vor Ort abschließen.
  • Vermeiden, dass lokale Vertreter als Kommissionäre auftreten.

V. Personal- und Projektplanung

  • Aufenthaltsdauer von Beschäftigten und Geräten dokumentieren;
  • Dokumentation von Projektzeiten und Tätigkeiten;
  • Beachtung der 183-Tage-Grenze;
  • Keine dauerhafte Präsenz vor Ort mit eigener Infrastruktur

Besteuerung von natürlichen Personen

Die Einkommensteuer gilt für weltweit erzielte Einkünfte von Privatpersonen. Für in Kasachstan ansässige Personen mit einem Einkommen unter 8.500 des monatlichen Berechnungsindexes gilt ein Steuersatz von 10 Prozent. Wenn das Einkommen das 8.500-fache des monatlichen Berechnungsindexes übersteigt, gilt ein Steuersatz von 15 Prozent. Als gebietsansässig gilt eine Person, die nicht weniger als 183 Tage in Kasachstan innerhalb von 12 Monaten im Land verbringt.

Für Gebietsfremde gilt ein Steuersatz von 10 Prozent bei einem Einkommen bis zu 600.000 des monatlichen Berechnungsindexes und von 17 Prozent für Einkommen, das diesen Betrag übersteigt.

Außerdem müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtende Beiträge zur Kranken-, Renten und Sozialversicherung leisten. Die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Kasachstan bietet weitere Informationen zur Zusammenstellung von Löhnen und Lohnkosten. Das DBA regelt die Besteuerung von natürlichen Personen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Im GTAI-Rechtsbericht Entsendung und Aufenthalt finden Sie weitere Einzelheiten zur Anwendung des DBAs.

Hinweis: Der monatliche Berechnungsindex wird als Berechnungsgrundlage für den Mindestlohn und für die Berechnung von Leistungen und anderen Sozialleistungen sowie die Anwendung von Strafen, Steuern und anderen Zahlungen gemäß den Gesetzen der Republik Kasachstan verwendet. Für das Jahr 2026 beträgt er 4.325 Tenge.

Zuständige Behörden

Hauptverantwortlich für die Steuerregistrierung und Verwaltung ist das Komitee für Staatseinnahmen beim Finanzministerium. Das Online-Portal "Taxpayer’s Office“ bietet Zugänge zu Steuererklärungen, zum Steuerkalender, Zahldaten und vielem mehr. Für die Nutzung von Online-Portalen ist eine digitale Signatur notwendig.

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