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Rechtsmeldung | Ägypten | Freihandelszonen

Neu in Ägypten: Die private Dienstleistungsfreihandelszone

Seit dem 5. Juni 2023 ist in Ägypten die Einrichtung einer privaten Dienstleistungsfreizone gesetzlich möglich.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Das Dekret Nr. 2140 von 2023 führt in Ägypten Neuerungen bei der Einrichtung von Freihandelszonen ein. Insbesondere wird mit dem Dekret eine neue Art von Freizone geschaffen: die private Dienstleistungsfreizone.

Die Freizone für private Dienstleistungen soll danach grundsätzlich ein Hauptdienstleistungsprojekt beinhalten, das darauf abzielt, weitere kleinere Zonen für bestimmte Unterdienstleistungsprojekte zu errichten, zu entwickeln oder zu verwalten. Diese Unterdienstleistungsprojekte sollen ähnliche Tätigkeiten ausführen. Das Hauptdienstleistungsprojekt in einer privaten Dienstleistungsfreizone muss im Rahmen einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt werden. 

Die Generalbehörde für Investitionen und Freizonen in Ägypten (General Authority for Investment and Free Zones – GAFI) wird die Verfahren und die erforderlichen Bedingungen für die Einrichtung der Unterdienstleistungsprojekte noch genauer festlegen.

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